Sportbonus nun auch für ukrainische Vertriebene anwendbar

Die bis 15. September 2022 verlängerte Förderaktion für Neumitglieder berücksichtigt jetzt auch aus der Ukraine vertriebene Personen: Der Zuschuss beträgt 100% des regulären Mitgliedsbeitrages, maximal jedoch 120 Euro. Auch der Stichtag für den Gründungszeitpunkt des Sportvereins wurde auf 01.12.2021 verschoben.

Der Sportbonus ist eine von der Bundesregierung ins Leben gerufene Förderaktion für Neumitglieder. Als neue Mitglieder gelten all jene, die seit 1. Jänner 2021 kein aktives Mitglied in deinem Sportverein gewesen sind. Kürzlich wurde von der Bundesregierung die Verlängerung der Aktion bis 15. September 2022 sowie die Ausweitung bekannt gegeben. Dein Verein kann sich also auch jetzt noch registrieren und zum Beispiel fürs Frühjahr/Sommer 2022 oder auch das Wintersemester 2022/23 vergünstigte Mitgliedschaften anbieten. So kannst du den Sportbonus nutzen, um neue Mitglieder für deinen Verein zu gewinnen!

Über den Sportbonus bekommt dein Verein bis zu 75 % des Mitgliedsbeitrages (max. 90 Euro) vom Ministerium (BMKÖS) rückerstattet. Dein SPORTUNION Landesverband fungiert als Abrechnungs- und Servicestelle.

Dazu folgende Beispiele:

  • Beispiel 1: Kostet eine Mitgliedschaft (mind. 3 Monate nötig) regulär 100 €, erhält dein Verein pro neuem Mitglied 75 € refundiert. Neue Mitglieder zahlen daher nur 25 €.
  • Beispiel 2: Kostet eine Mitgliedschaft regulär 200 €, erhält dein Verein pro neuem
    Mitglied 90 € refundiert, neue Mitglieder zahlen nur 110 €.
Neu: Sportbonus für ukrainische Vertriebene

Neu seit April ist, dass für ukrainische Vertriebene der Sportbonus auch beantragt werden kann und dabei sogar 100 % (bis zu max. 120 €) des Mitgliedsbeitrages abgedeckt werden.

Der Zuschuss für Mitgliedschaften von ukrainischen Vertriebenen wird gemeinsam mit der normalen Antragstellung beantragt. Sportvereine haben gegenüber dem Dach- oder Fachverband zu bestätigen, dass bis zum Zeitpunkt der Antragstellung der Nachweis des Vertriebenenstatus erbracht wurde. Der Nachweis des Vertriebenenstatus gilt als erbracht, sobald der Sportverein eine Kopie des Vertriebenenausweises („blaue Karte“) unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen bei sich zur Aufbewahrung hinterlegt hat.

Antragssstellung

Die Förderperiode der Aktion «Sportbonus» wurde vom Ministerium zu Jahresbeginn auf 15.9.2022 verlängert. Das hat auch ergänzende Fristen für gemeinnützige Sportvereine zur Folge, die Zuschüsse für Neumitgliedschaften beantragen wollen. Die Anträge sind bis zu folgenden Stichtagen möglich:

  • Oktober 2021 (Phase 1)
  • Februar 2022 (Phase 2)
  • Mai 2022 (Phase 3)
  • Oktober 2022 (Phase 4)

Dabei muss der Verein nicht in jeder Antragsphase einen Antrag stellen. Die Einreichung kann auch in einem gesammelten Antrag für den gesamten Zeitraum erfolgen.

Was ist jetzt für deinen Verein zu tun?
  • Online Registrierung des Vereins (sportbonus.at), falls noch nicht geschehen, und entsprechende Information der Aktion an potenzielle Neumitglieder (siehe Text-Vorlage und Social Media Share-Pics) kommunizieren.
  • Stelle bei Bedarf auch einen Gutschein zum Verschenken für eine Mitgliedschaft in deinem Verein zur Verfügung (siehe Vorlage)
  • Weitere Vorlagen zum Kommunizieren der Aktion
  • Reduzierter Mitgliedsbeitrag muss bis spätestens 15.09.2022 auf dem Vereinskonto eingehen.
  • Antrag Sportbonus anlegen und abschicken (siehe Fristen oben) – mit der Vorbereitung des Antrages kannst du sofort nach der Registrierung beginnen
  • Abrechnung der Förderungen bei deinem SPORTUNION Landesverband

Nutze den Sportbonus um für deinen Verein Neumitglieder zu gewinnen!

Entsprechende Sujets zur Bewerbung der Aktion stellen wir euch unter den Sportbonus Vereinsinformationen zur Verfügung.

Bei Fragen steht dir dein SPORTUNION Landesverband gerne zur Verfügung.

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