Hilfsfonds für Vereine und Feuerwehren

Der Hilfsfonds für Vereine/Feuerwehren vom Bund, wurde nun modifiziert. So haben fast alle Vereine, die in den Monaten Oktober – Dezember 2020 weniger Umsätze hatten als 2019, die Möglicheit einen Zuschuss zu erhalten. Vereine die „direkt“ (jedenfalls Sport-, Musik- etc.) vom Lockdown im November / Dezember 2020 betroffen waren und im Vorjahr Umsätze in dieser Zeit erzielt haben, erhalten ca. 45% der Umsätze des 4. Quartals 2019 als Zuschuss.
Einreichungsfrist ist noch bis 15. Mai 2021. Anträge bitte auf die Homepage des NPO-Fonds hochladen.

Weitere Fragen sind hier detailiert beantwortet, in einem Dokument zusammengefasst: NPO-Fonds-FAQs

Hilfefonds für Vereine

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