Barrierefreiheitsgesetz: Ist dein Verein betroffen?

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Digitale Produkte und Dienstleistungen sind so zu gestalten, dass sie für alle Menschen – insbesondere für Menschen mit Behinderungen – uneingeschränkt zugänglich sind. Rechtlich regelt dies das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), das seit 28.6.2025 in Kraft getreten ist.

Insbesondere Websites, Apps, E-Commerce-Angebote (Online-Shops, Ticketverkauf), Selbstbedienungsterminals (Ticketautomaten), E-Books und E-Book-Reader sowie Digitale Kommunikationsdienste sind vom neuen Gesetz betroffen. Ziel ist es, dass Personen mit Beeinträchtigung – etwa blinde Personen – nicht von der Nutzung ausgeschlossen werden.

Kleinstvereine nicht betroffen, aber es gibt Ausnahmen

Grundsätzlich gilt das Gesetz für Vereine ab einer bestimmten Größe: Kleinstvereine, die weniger als zehn Mitarbeiter:innen beschäftigen und entweder weniger als zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder eine maximale Jahresbilanzsumme von zwei Millionen Euro haben, müssen die Barrierefreiheitsanforderungen für Dienstleistungen nicht erfüllen.
Aber: Für digitale Produkte gelten die Anforderungen auch bei Kleinstvereinen. Das sind zum Beispiel Beitrittserklärungen, wenn diese digital über die Website abgeschlossen werden können, Online-Terminbuchungs-Tools für Sportstätten, der Verkauf von Online Tickets, z.B. für Veranstaltungen, der Verkauf von Fanartikel über einen Online-Shop etc.

Sobald ein Vertragsabschluss oder eine bezahlte Dienstleistung über die Website möglich ist, müssen alle betroffenen Bereiche der Website barrierefrei gestaltet sein. Reine Informationsseiten ohne Vertragsabschluss oder Verkaufsfunktion sind nicht betroffen.

Dein Verein ist vom Gesetz betroffen? Wir haben Schritte aufgelistet, um zu einem barrierefreien Auftritt zu gelangen.

Der Weg zur Barrierefreiheit

Zunächst gilt es zu prüfen, inwieweit das bestehende System – z.B. die Vereinswebsite – bereits die Anforderungen erfüllt. Hierfür gibt es eigene, kostenlose Prüf-Tools, die wir dir auf der Info-Seite zum Thema aufgelistet haben. Das SPORTUNION Vereinswebsite-System, das bereits rund 400 Vereine nutzen, ist für Barrierefreiheit vorbereitet.

Eine Liste von Anforderungen, die es zu erfüllen gibt, haben wir ebenso zusammengestellt. Viele davon sind insbesondere im täglichen Arbeiten zu beachten – denn selbst wenn ein System grundsätzlich barrierefrei ist, kommt es auf die korrekte Bedienung an, damit dies auch so bleibt.

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Vorteile der Einhaltung, selbst wenn man vom Gesetz nicht betroffen ist

Selbst wenn man als Kleinstverein womöglich nicht in die gesetzliche Pflicht fällt, hat eine Einhaltung der Vorgaben viele weitere Vorteile: Die Nutzererfahrung wird gesteigert, mehr Menschen werden erreicht, ein positiver Einfluss auf die Auffindbarkeit der Inhalte in Suchmaschinen erzielt. Zudem zeigt ein barrierefreier Webauftritt Engagement für Inklusion und Gleichberechtigung. Außerdem ist man fit für zukünftige Veränderungen – etwa die Integration von KI-Tools.

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