Corona-Verordnung: Keine Einschränkungen mehr

Die mit 16. April in Kraft tretende neue Corona-Bundesverordnung bringt v.a. folgende Auswirkungen auf den Sport mit sich:

  • Es gibt in keinem Bundesland mehr Einschränkungen betreffend der Sportausübung
  • Bei Zusammenkünften mit mehr als 500 Personen ist ein/eine COVID-19-Beauftragter/Beauftragte und ein -Präventionskonzept notwendig
  • Wir empfehlen weiterhin das Tragen einer FFP2-Maske in geschlossenen Räumlichkeiten sowie das Erheben der Kontaktdaten der Teilnehmenden

Nähere Infos sind unter sportunion.at/corona-virus zu finden.

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REMINDER: PRAE-Meldepflicht bis 28. Februar 2026

Die pauschale Reiseaufwandsentschädigung bietet gemeinnützigen Sportvereinen die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 120€ täglich bzw. 720€ pro Person monatlich an Sportler:innen, Schiedsrichter:innen und Sportbereuter:innen steuer- und sozialversicherungsfrei auszubezahlen. Beträge für das Jahr 2024 müssen bis 28. Februar 2025 im Rahmen der PRAE-Meldepflicht an das Finanzamt übermittelt werden.

Energieeffiziente Sportstätten: Förderung endet 2025! Jetzt Antrag stellen!

Das Förderprogramm „Energieeffiziente Sportstätten“ wird nicht fortgeführt und läuft mit 31. Dezember 2025 aus. Das bedeutet: Vereine müssen die KPC-Förderung „Energieeffiziente Sportstätten“ noch bis Ende des Jahres beantragen, wenn sie im nächsten Jahr Projekte umsetzen wollen. Infos über die wichtigsten Fristen, Hinweise und alternativen Fördermöglichkeiten hier!