Corona-Verordnung: Keine Einschränkungen mehr

Die mit 16. April in Kraft tretende neue Corona-Bundesverordnung bringt v.a. folgende Auswirkungen auf den Sport mit sich:

  • Es gibt in keinem Bundesland mehr Einschränkungen betreffend der Sportausübung
  • Bei Zusammenkünften mit mehr als 500 Personen ist ein/eine COVID-19-Beauftragter/Beauftragte und ein -Präventionskonzept notwendig
  • Wir empfehlen weiterhin das Tragen einer FFP2-Maske in geschlossenen Räumlichkeiten sowie das Erheben der Kontaktdaten der Teilnehmenden

Nähere Infos sind unter sportunion.at/corona-virus zu finden.

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Online-Workshop: Mach deine Sportstätte klimafit!

Wie startet man den Weg hin zu einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Sportanlage, in der sich alle wohlfühlen können? Der Online-Workshop: Wie wird meine Sportstätte klimafit? Erste Schritte im Sportverein richtet sich an Vereinsfunktionäre, die sich für nachhaltige Lösungen und Energieeffizienz in Sportstätten interessieren und praktische Maßnahmen für Klimaschutz und Kostensenkung umsetzen möchten.

REMINDER: PRAE-Meldepflicht bis 28. Februar 2025

Die pauschale Reiseaufwandsentschädigung bietet gemeinnützigen Sportvereinen die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 120€ täglich bzw. 720€ pro Person monatlich an Sportler:innen, Schiedsrichter:innen und Sportbereuter:innen steuer- und sozialversicherungsfrei auszubezahlen. Beträge für das Jahr 2024 müssen bis 28. Februar 2025 im Rahmen der PRAE-Meldepflicht an das Finanzamt übermittelt werden.

“Tag des Ehrenamts”: Ehrenamt – unverzichtbares Rückgrat unserer Gesellschaft

Am 05. Dezember 2024 wird im Rahmen des “Internationalen Tags des Ehrenamtes” das Engagement ehrenamtlich tätiger Mitarbeiter:innen gewürdigt. Für SPORTUNION-Präsident Peter McDonald ist ehrenamtliche Tätigkeit “mehr als eine Aufgabe – es ist eine Haltung und ist das Rückgrat unserer Gesellschaft. Ohne ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wäre der Sport, wie wir ihn lieben, undenkbar.”