Information zum NPO-Unterstützungsfonds – Anträge ab 8. Juli möglich

Verordnung der NPO-Fonds wurde vom Sportministerium und vom Regionalministerium präsentiert

Die Richtlinien für den 700 Millionen Euro Non-Profit-Organisationen-Fonds (NPO) stehen – nach langem Warten – fest. Anträge können ab dem 8. Juli 2020 und sind unter www.npo-fonds.at gestellt werden. Die SPORTUNION hat sich intensiv bei der Erarbeitung der Verordnung eingebracht und die Bundesregierung mit ihrer Expertise unterstützt.

Nun ist es entscheidend, dass das Geld rasch am Konto der Sportvereine ankommt, damit die kritische Sport-Infrastruktur für die Gesellschaft erhalten bleibt. Hilfe bei den Anträgen erhalten unsere SPORTUNION-Vereine bei den jeweiligen Landesgeschäftsstellen. Der Fonds wird vom Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport verwaltet.

Wie ist die Unterstützung aufgebaut?
  • Fixkostenzuschuss: Für förderbare Kosten, die im Zeitraum vom 01.04.2020 bis 30.09.2020 anfallen. Unter anderem:

–              Zahlungsverpflichtungen für Vereinshaus-Miete oder Pacht

–              Betriebsnotwendige Versicherungsprämien

–              Zinsauswendungen für Kredite und Darlehen

–              Buchhaltungskosten, Lohnverrechnung, Jahresabschlusskosten

–              Kosten für Steuerberater

–              Wasser, Energie, Telekommunikation, Reinigungskosten, Abwasser/Müll

–              Durch COVID-19 notwendig gewordene betriebsnotwendige Aufwendungen (z.B. Schutzmasken)

–              Kosten, die bis 10.3.2020 für Veranstaltungen angefallen sind, die Corona-bedingt nicht stattfinden konnten (z.B. Miete für Location)

  • Zusätzlich Struktursicherungsbeitrag: Pauschalbetrag für Aufwendungen, die durch den Fixkostenzuschuss nicht erfasst sind.

–              Beträgt 7% der Einnahmen des Jahres 2019

–              Maximal 120.000 Euro

© npo-fonds.at
npo-fonds.at
Förderhöhe
  • Ist die Summe der förderbaren Kosten höher als 3.000 Euro, erhält die Organisation höchstens den Einnahmenausfall. Zur Berechnung werden die Einnahmen der ersten 3 Quartale 2020 mit denen des Jahres 2019 verglichen. Waren die Einnahmen 2019 ungewöhnlich niedrig, können Einnahmen der Quartale 2018 hinzukommen.
  • Die Förderung ist mit max. 2,4 Mio. Euro je Förderungswerber begrenzt.
Antrag und Abwicklung
  • Die Unterstützung besteht aus einem nicht rückzahlbaren Zuschuss.
  • Antragstellung ist ab 08. Juli2020 bis 31.12.2020 online unter www.npo-fonds.at möglich.
  • Auszahlung in zwei Tranchen vorgesehen.

–              Vor dem 30.09.2020 unmittelbar nach Abschluss des Förderungsvertrags: 50%

–              Nach dem 30.09.2020 nach Vorlage der Nachweise: Restbetrag

  • U.a. folgende Daten müssen im Antrag angegeben bzw. vorgelegt werden:

–              Identifikationsdaten (etwa ZVR-Zahl) des Förderwerbers

–              Lichtbildausweis der für den Förderungswerber handelnden Person

–              Kontodaten mit inländischer Bankverbindung

–              Angaben zur Gemeinnützigkeit (z.B. Statuen beilegen)

–              Einnahmenausfall in den ersten drei Quartalen 2020 (Vergleich zu 2019)

–              Förderbare Kosten für April bis September 2020

–              Gegebenenfalls Bestätigung des Steuerberaters

© npo-fonds.at
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  • Rückzahlung der Förderung bei falschen Angaben, Verhinderung von Kontrollmaßnahmen oder nicht fristgerechter Vorlage der Unterlagen.

NPO-Service-Hotline:

Tel.: +43 1 267 52 00

Montag bis Freitag: 8.00–18.00 Uhr

Samstag: 8.00–15.00 Uhr

NPO-Service-E-Mail:

info@npo-fonds.at

Antragsstellung und nähere Informationen, wie auch Fragen und Antworten stehen auf www.npo-fonds.at zur Verfügung.

NPO-Fonds im Überblick

FAQs zu NPO-Fonds

 

 

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