NPO Unterstützungsfonds – Antragstellung ab 08. Juli unter www.npo-fonds.at

Das Sportministerium und das Regionalministerium haben am 02. Juli 2020 die Verordnung für den 700 Millionen Euro Non-Profit-Organisationen-Fonds (NPO) präsentiert. Ab 08. Juli 2020 ist eine Antragsstellung über die zentrale Plattform www.npo-fonds.at möglich, abgewickelt wird die Antragsstellung über die aws Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft.

WAS wird gefördert

Ziel der Förderung ist es, durch COVID-19 entstandene Einnahmenausfälle bei den nach Gesetz förderbaren Organisationen (z.B. NPO´s) durch Zuschüsse zu förderbaren Kosten zu mildern. Die Förderung besteht aus zwei Bereichen:

1. Ersatz der förderbaren Fixkosten
Förderbare Fixkosten (Miete, Versicherung, Wasser, Kanal, Abfall, Steuerberater, Energie, TelKo – keine Personalkosten) werden für den Zeitraum von 01.04.2020 bis 30.09.2020 in der Höhe von bis zu 100% ersetzt.
Ausnahmen: Kosten, die durch die Corona-Krise entstanden sind, werden bereits ab 10.03.2020 gefördert, z. B. Schutzausrüstung oder Desinfektionsmittel. Aufwendungen für abgesagte Veranstaltungen müssen vor dem 10.03. angefallen sein.
Quelle: www.npo-fonds.at

2. Struktursicherungsbeitrag
Der pauschale Struktursicherungsbeitrag soll Kosten abgelten, die nicht unter die förderbaren Fixkosten (siehe Darstellung oben) fallen, wie z.B. Instandhaltungs- oder Wartungskosten, und beläuft sich idR auf 7% der im Jahr 2019 erwirtschafteten Einnahmen.

WIE HOCH ist der Zuschuss

Der Zuschuss ist die Summe aus förderbaren Kosten und Struktursicherungsbeitrag, wenn diese Summe EUR 3.000,- nicht übersteigt.
Ist die Summe aus förderbaren Kosten und Struktursicherungsbeitrag höher als EUR 3.000,- , ergibt sich ein Zuschuss maximal in der Höhe des Einnahmen-Ausfalls.

 –> Wir wird der Einnahmen-Ausfall berechnet?:
Im Normalfall, Differenz zwischen den Einnahmen der ersten drei Quartale 2019 und den Einnahmen der ersten drei Quartale 2020.

ANTRAGSTELLUNG

  • ab 08.07.2020 online einzureichen unter www.npo-fonds.at (Antrag auf Papier oder per e-mail wird nicht akzeptiert)
  • bis 31.12.2020 einzureichen (wenn der Antrag vor dem 30.09.2020 eingereicht wird, erfolgt ein Teil der Auszahlung direkt danach, der Restbetrag wird nach Abrechnung ausbezahlt)
  • Wie kann sich ein Verein auf die Antragstellung vorbereiten?:
    • Einnahmen-/Ausgabenrechnung aus dem Jahr 2019 vorbereiten
    • Die bereits erwirtschafteten bzw. voraussichtlichen Einnahmen für die ersten drei Quartale 2020 und die tatsächlichen Einnahmen der ersten drei Quartale 2019 um den Einnahmenausfall berechnen zu können.
    • Förderbare Kostenpositionen zusammenstellen
    • Gültigen amtlichen Lichtbild-Ausweis (Reisepass, Führerschein, Personalausweis) der im Antrag genannten vertretungsbefugten Person vorbereiten
    • Darauf achten, dass die Unterschrift im Lichtbild-Ausweis mit der Unterschrift auf dem Antragsformular übereinstimmt.
    • Wo nötig, Unterschrift und Stempel der Steuerberatung oder Wirtschaftsprüfung einholen.
    • Den Antrag vollständig ausfüllen, welcher ab 08. Juli auf www.npo-fonds.at online ist.

–> Wann müssen die Angaben von einer Steuerberatung oder Wirtschaftsprüfung bestätigt werden?:
Nur dann, wenn die antragstellende Organisation:
– einen Zuschuss von über EUR 12.000,- beantragt
– im Jahr 2019 Einnahmen von über EUR 120.000,- erzielt hat
– im letzten Geschäftsjahr mehr als 10 Arbeitskräfte beschäftigt hat

Ausnahme Profisportvereine:
Die Abwicklung der Förderungsanträge von Profivereinen im Sport wird anders behandelt und erfolgt über die Bundessportförder-GmbH (eigene Richtlinien).

Alle Informationen sind online abrufbar unter: 

KONTROLLE

Die aws und das Bundesministerium sind berechtigt, jederzeit in die sonstigen Aufzeichnungen und Beleg des Antragstellers Einsicht zu nehmen und diese zu prüfen.
Bei falschen Angaben, einer Verhinderung von Kontrollmaßnahmen oder nicht fristgerechter Vorlage von Unterlagen (bis 31.12.2020) kommt es zu einer Rückzahlung der Förderung.

HILFESTELLUNG durch SPORTUNION

Obwohl der Antrag direkt über das aws und die elektronische Plattform www.npo-fonds.at abgewickelt wird, steht die SPORTUNION OÖ ihren Vereinen selbstverständlich beratend zur Seite. Darüber hinaus bieten wir in Zusammenarbeit mit unserem Partner PZP Steuerberatung GmbH Unterstützung bei der Antragstellung an.

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