Am Wochenende wurden die bislang geltenden Pandemie-Schutzmaßnahmen für Österreichs Sport- und Vereinswesen weitgehend beendet. In der Bundeshauptstadt Wien gelten weiterhin strengere Regeln.
Die mit 05.03.2022 in Kraft getretenen Novellen der COVID-Bundes- und -Wiener Verordnung bringt unter anderem folgende Auswirkungen auf den Sport mit sich:
- Es gibt keine Zutrittsbeschränkungen (G-Nachweis oder Sperrstunde) für Sportstätten mehr
- Es gibt keine Gruppengrößenbeschränkungen für Zusammenkünfte mehr
- Verantwortliche von Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen und Betreiber:innen nicht-öffentlicher Sportstätten haben eine/n COVID-19-Beauftragte/n zu bestellen sowie ein COVID-19-Präventionskonzept ausarbeiten und umsetzen
- Es wird weiterhin empfohlen, in geschlossenen Räumen eine FFP2-Maske zu tragen (ausgenommen Sportausübung und Feuchträume)
In Wien gilt für nicht-öffentliche Indoor-Sportstätten und Gastronomie (z.B. Kantine) weiterhin 2G (geimpft oder genesen) und für Zusammenkünfte indoor eine FFP2-Maskenpflicht (ausgenommen Sportausübung). Für Spitzensportlerinnen und Spitzensportler gilt dabei im Sinne der beruflichen Tätigkeit weiterhin 3G.
In den restlichen Bundesländern gelten bezüglich der Sportausübung die Maßnahmen des Bundes.
Nähere Infos sind unter sportunion.at/corona-virus zu finden.