Die Bundesregierung hat zuletzt neue Corona-Regeln beschlossen: Seit dem 19.02.2022 gilt die 3G-Regel für Sportstätten und Zusammenkünfte österreichweit, mit Ausnahme von Wien.
Die in Kraft getretenen Novellen der COVID-Bundes- und -Wiener Verordnung bringen v.a. folgende Auswirkungen auf den Sport mit sich:
Für nicht-öffentliche Sportstätten gilt 3G (in Wien indoor weiterhin 2G)
Für Zusammenkünfte (Training, Wettkampf, Kurs…) gilt 3G (in Wien 2,5G – also 2G oder ein PCR-Test max. 48h alt)
Die Spitzensportbestimmungen bleiben unverändert
In den restlichen Bundesländern gelten bezüglich der Sportausübung die Maßnahmen des Bundes.
Am 16. Februar luden SPORTUNION und Sport Austria zu einem Webinar mit allen relevanten Informationen zum Thema “Digitale PRAE-Meldung”. Vortragende der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), der Sport Austria sowie von SPORTUNION Österreich erklärten alle Details zur Registrierung in ELDA, die Anwendung des SPORTUNION PRAE-Schnittstellendokuments sowie zur digitalen Meldung der PRAE in ELDA.
Das offene Vereinsbonus-Fördersystem der SPORTUNION bietet eine bedarfsgerechte Förderung, die auf die individuellen Anforderungen jedes Vereins zugeschnitten ist. Im Jahr 2024 möchte die SPORTUNION ihre gesellschaftliche Verantwortung durch die Förderung neuer Vereine weiterhin unterstreichen und so zu einem nachhaltigen Sportvereinsleben beitragen.
Aufgepasst! Am Freitag, den 16. Februar 2024, wird um 15:00 Uhr eine Online-Informationsveranstaltung für Vereinsfunktionär:innen zur digitalen PRAE-Meldung stattfinden. Alle Infos dazu gibt es hier.
Auch in diesem Jahr wird die “Beweg dich schlau Championship”, eine Initiative von ServusTV gemeinsam mit Felix Neureuther, Kindern die Freude am Sport näher bringen und sie sowohl körperlich, als auch geistig fordern.
Mit der Erhöhung der pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) sind auszahlende Vereine verpflichtet der jährlichen Meldepflicht nachzukommen. Ist die elektronische Übermittlung mangels technischer Voraussetzungen nicht zumutbar, ist ein L 19-Formular in Papierform bis spätestens Ende Februar postalisch an das Finanzamt zu übermitteln. Die elektronische Meldung erfolgt mittels ELDA und wird bis spätestens 6. Februar 2024 möglich sein.
Um die gestiegenen Energiekosten für Non-Profit-Organisationen wie z. B. Vereine abzufedern, hat die Bundesregierung einen Energiekostenzuschuss (EKZ-NPO) ins Leben gerufen. Eine Antragsstellung für die Phase 1 (Kalenderjahr 2022) ist von 22. Jänner bis 30. Juni 2024 möglich. Alle Informationen dazu gibt es hier!