Mutmachende Videobotschaft von SPORTUNION-Präsident Peter McDonald
Liebe Vereinsleitungen,
seit 10 Wochen hat die Corona-Krise unser Leben und damit auch unser Sport- sowie Vereinswesen eingeschränkt. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, sich weiter Optimismus und Mut zu bewahren. Im Zusammenhang mit der bisherigen Krise und den bevorstehenden Herausforderungen wendet sich unser Präsident Peter McDonald mit folgender Videobotschaft an euch:
Am 27. September 2026 verwandelt die #BeActive Night im Rahmen der Europäischen Woche des Sports den öffentlichen Raum in eine große Bewegungsarena. Vereine können sich noch bis 15. Juni über die Fitsport Austria-Website bewerben und ihr Konzept einreichen.
Gemeinsam mit INTERSPORT Österreich und Mastercard unterstützt die SPORTUNION österreichische Sportvereine bei ihrer Nachwuchsarbeit. Und ihr könnt dabei sein! Noch bis 17. Mai 2026 haben Vereine die Möglichkeit, ihr Jugendprojekt einzureichen und sich eine finanzielle Förderung zu sichern.
Als Verein hast du die Möglichkeit, Feriencamps in die SPORTUNION Datenbank einzugeben und diese mit einer Kennzeichnung versehen, sodass diese unter sportunion.at/feriencamps gelistet werden. Außerdem kannst du ein FSA-Qualitätssiegel fürs Camp ansuchen.
Die SPORTUNION stellt die Weichen für die Zukunft im Teamsport und gewinnt mit Kempa und uhlsport einen starken Ausrüstungspartner. Vereine profitieren von hochwertiger Teamwear, Schuhen und Equipment sowie von exklusiven 40 % Rabatt, internationaler Expertise, Innovation und nachhaltiger Qualität.
Die SPORTUNION baut ihr Serviceangebot für Vereine weiter aus: Mit Transgourmet, Österreichs führendem Gastronomie-Großhändler, wurde eine starke Kooperation ins Leben gerufen, die SPORTUNION-Vereinen ab sofort handfeste Einkaufsvorteile und professionelle Unterstützung bietet.
Die pauschale Reiseaufwandsentschädigung bietet gemeinnützigen Sportvereinen die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 120€ täglich bzw. 720€ pro Person monatlich an Sportler:innen, Schiedsrichter:innen und Sportbereuter:innen steuer- und sozialversicherungsfrei auszubezahlen. Beträge für das Jahr 2024 müssen bis 28. Februar 2025 im Rahmen der PRAE-Meldepflicht an das Finanzamt übermittelt werden.