Corona-Schutzmaßnahmen verschärft: Lockdown für Ungeimpfte
Aufgrund der steigenden Zahlen in den Intensivstationen hat die Bundesregierung neue Schutzmaßnahmen beschlossen.
Die heute in Kraft getretene neue Corona-Verordnung bringt einen bundesweiten Lockdown für Ungeimpfte mit sich. Nachwuchssport wird etwa weiterhin möglich sein, vereinzelt haben die Bundesländer zusätzliche Regelungen beschlossen.
Hier die wichtigsten Punkte den Sport:
Zusammenkünfte, ungeachtet der Teilnehmenden, auch an öffentlichen Orten, nur mehr mit 2G-Nachweis
Ungeimpfte dürfen nur an öffentlichen Orten im Freien Sport betreiben – entweder alleine, mit Personen aus dem gemeinsamen Haushalt, einzelnen engsten Angehörigen oder einzelnen wichtigen Bezugspersonen
bis zum Ende der Schulpflicht gilt der Ninja-Pass weiterhin als 2G-Nachweis (in Wien nur bis 12 Jahre und 3 Monate)
eine Erstimpfung in Kombination mit einem PCR-Test gilt ebenfalls weiterhin als 2G-Nachweis
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Die pauschale Reiseaufwandsentschädigung bietet gemeinnützigen Sportvereinen die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 120€ täglich bzw. 720€ pro Person monatlich an Sportler:innen, Schiedsrichter:innen und Sportbereuter:innen steuer- und sozialversicherungsfrei auszubezahlen. Beträge für das Jahr 2024 müssen bis 28. Februar 2025 im Rahmen der PRAE-Meldepflicht an das Finanzamt übermittelt werden.
Das Förderprogramm „Energieeffiziente Sportstätten“ wird nicht fortgeführt und läuft mit 31. Dezember 2025 aus. Das bedeutet: Vereine müssen die KPC-Förderung „Energieeffiziente Sportstätten“ noch bis Ende des Jahres beantragen, wenn sie im nächsten Jahr Projekte umsetzen wollen. Infos über die wichtigsten Fristen, Hinweise und alternativen Fördermöglichkeiten hier!
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