Am 7. Juni wurde im Rahmen eines außerordentlichen Bundestags der Antrag des SPORTUNION-Präsidiums zur Statutenanpassung zur “Erlangung der Spendenbegünstigung und Verankerung der Möglichkeit virtueller/hybrider Versammlungen” einstimmig angenommen. SPORTUNION-Präsident Peter McDonald: “Damit konnten wir rasch die Weichen für eine zukünftig zusätzliche Finanzierungssäule für unsere Sportvereine stellen. Wir als Vereinsverband übernehmen für unsere Vereine die Verwaltung als Erfüllungsgehilfen und machen die Spenden für unsere Vereine absetzbar. Damit nehmen wir ihnen den dahinter liegenden Bürokratieaufwand ab ebenso wie die erforderlichen Investitionen dafür.”
Seit 1. Jänner 2024 ist das Gemeinnützigkeitsreformgesetz in Kraft, mit dem alle gemeinnützigen Vereine und Körperschaften, die die gesetzlichen Kriterien der Gemeinnützigkeit und Spendenbegünstigung erfüllen, einen Spendenbegünstigungsbescheid beantragen können. Im April fand auf Einladung von Finanzminister Magnus Brunner und Staatssekretärin Claudia Plakolm eine Informations-Veranstaltung mit Vertreterinnen und Vertretern der Spendenorganisationen im Bundesministerium für Finanzen statt.
Statutenanpassung in Rekordzeit
“Als Verband haben wir extrem schnell auf die Gesetzesänderung reagiert, konnten in einem unglaublichen Tempo die Statutenanpassung erledigen und somit die Basis für eine perfekte Vereinslösung erstellen”, so SPORTUNION-Präsident Peter McDonald. Die Änderung der Statuten wurde am 7. Juni im Rahmen eines außerordentlichen Bundestags einstimmig beschlossen.
Weniger Bürokratie. Mehr Spenden.
Im Detail bedeutet das: Die SPORTUNION möchte eine umfassende Lösung für die Spendenabwicklung von gemeinnützigen Organisationen bieten, indem sie Unterstützung bei der Abwicklung sämtlicher Prozesse leistet, die Verwaltung erleichtert und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sichert. Peter McDonald: “Durch die Nutzung der SPORTUNION-Plattform werden Vereine effizienter Spenden sammeln können, um ihre gemeinnützigen Ziele zu erreichen. Die Spendenabwicklung wird somit vereinfacht und optimiert.”
Start des SPORTUNION-Tools im Q4 2024
Als nächster Schritt nach dem Bundestag stellt die SPORTUNION den Antrag an das BMI die beschlossenen Änderungen im Vereinsregister eintragen zu lassen. “Parallel dazu”, so Peter McDonald, “wird an der technischen und inhaltlichen Umsetzung des SPORTUNION-Spendentools für Vereine gearbeitet, das dann 2024 im vierten Quartal starten soll.”