Die Bundesregierung beendet den bundesweiten Lockdown, ab dem 12. Dezember gilt eine neue Corona-Verordnung. Es gilt jedoch länderspezifische Regelungen zu beachten.
Hier die wichtigsten Punkte für den Sport:
- Nicht-öffentliche Sportstätten (indoor/outdoor) dürfen zur Sportausübung nur mit 2G und zwischen 5-23 Uhr betreten werden
- Auf nicht-öffentlichen Sportstätten muss bei der Sportausübung kein Abstand eingehalten werden
- Zusammenkünfte indoor mit max. 25 und outdoor mit max. 300 Teilnehmende (ab 51 Teilnehmende: Präventionskonzept, Präventionsbeauftrage/Präventionsbeauftragter, Anzeigepflicht; ab 251 Teilnehmende: zusätzlich Bewilligungspflicht)
- Bei zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen: indoor max. 2.000 und outdoor max. 4.000 Zuschauer/Zuschauerinnen (es gilt 2G und indoor Maskenpflicht)
- Spitzensport ist ohne Beschränkung der Teilnehmenden möglich (für Zuschauer/Zuschauerinnen gilt 2.000/4.000)
- Für Personen ohne 2G gilt: Sport nur auf öffentlichen Orten oder öffentlichen Outdoor-Sportstätten und mit 2m Abstand (ausgenommen selber Haushalt)
Nähere Infos sind unter sportunion.at/corona-virus zu finden.