Eckpunkte der ab Freitag geltenden Corona-Maßnahmen

Im Kampf gegen das Coronavirus hat die Bundesregierung heute Änderungen der COVID-19-Maßnahmenverordnung angekündigt, welche ab Freitag (23.10.2020) in Kraft treten. Details und Interpretationen werden erst möglich sein, wenn der Verordnungstext veröffentlicht wird. Künftig dürfen sich bei allen Veranstaltungen und Privat-Treffen ohne Sitzplatz-Zuweisung nur mehr maximal sechs Erwachsene indoor, im Freien nur mehr zwölf (jeweils plus minderjährige Kinder) treffen. Im Rahmen der neuen Verschärfungen, werden behördlich genehmigte Events auf 1.000 indoor und 1.500 outdoor reduziert.

Der aktive Sport soll aufrecht bleiben, dank der Präventionskonzepte und der Disziplin aller Beteiligten sind bis heute kaum Clusterbildungen beim Sporttreiben bekannt. Im sportspezifischen Bereich wird es vorerst keine neuen Regeln geben. Die für die Sportart notwendige Teilnehmerzahl – im Mannschaftssportbereich/ zB Fußball etwa elf plus elf auf dem Platz, dazu Reservespieler/innen und notwendiges Personal (Trainer/in, Betreuer/in, Schiedsrichter/in etc.) – ist weiter erlaubt.

Hier eine Übersicht der ab dem kommenden Freitag den Sport betreffenden Eckpunkte der neuen Verordnung:

Für Sportveranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze (Kurse, Trainings, Wettkämpfe etc.) im Breitensport

  • outdoor max. 12 Personen
  • indoor max. 6 Personen
  • mehrere Gruppen parallel möglich ohne Durchmischung (mit Mindestabstand)
  • für den Sport sollen diese Regeln für 4 Wochen befristet gelten

Sportveranstaltungen mit Zuseher/innen (zugewiesene Sitzplätze)

  • outdoor max. 1.500 Personen
  • indoor max. 1000 Personen
  • die Bewilligungspflicht liegt bei 250 Personen
  • durchgehende Maskenpflicht

Allgemeines

  • generelle Anzeigepflicht von Veranstaltungen indoor ab 7 Personen und outdoor ab 13 Personen (an Mustervorlage wird gearbeitet)
  • es gilt generelle Maskenpflicht (außer bei der Sportausübung selbst), d.h. auch am  Sitzplatz (ob nur indoor, ist noch nicht klar)
  • keine Ausgabe von Speisen und Getränken (damit auch kein Kantinenbetrieb)
  • weiter aufrecht sind folgende Punkte:
    • ausgenommen sind Personen, die für die Durchführung der Veranstaltung notwendig sind
    • bei Eltern-Kind-Turnen sind minderjährige Kinder nicht in die Personenanzahl eingerechnet werden (6 Elternteile und 6 Kinder möglich)
    • die Genehmigungspflicht für Veranstaltungen bei 250 bleibt bestehen

Das könnte dich auch interessieren...

Wings for Life World Run 2026: Dein Ort wird zur internationalen Laufbühne!

Jeden Mai läuft die Welt – und dein Ort kann dabei im Mittelpunkt stehen! Ob Kleinstadt, Dorf oder Metropole: Mit der Wings for Life World Run App wird jeder Platz zur internationalen Laufstrecke und deine Veranstaltung zum App Run Event. Du kannst das Event direkt vor deiner Haustür organisieren und starten – egal, ob ihr zu zweit, zu zehnt, mit dem halben Ort oder einem ganzen SPORTUNION-Verein läuft.

UGOTCHI – Punkten mit Klasse: 2026 auf Entdeckungsreise zur geheimnisvollen Insel – mit Bewegung, Teamgeist, neuen Impulsen und einem eigenen Magazin

Ein neues Abenteuer beginnt: „UGOTCHI – Punkten mit Klasse“ geht 2026 in seine 21. Runde und lädt Österreichs Volksschulen ein, gemeinsam die Geheimnisse der UGOTCHI-Insel zu entdecken. Ab 13. April startet das größte Volksschulprojekt des Landes. Spannende Premiere: Erstmals begleitet das UGOTCHI-Ferienmagazin die Kinder auch über die Sommerferien hinweg.

SPORTUNION und ÖFB setzen gemeinsam Impuls: Ballschule-App soll Kinder wieder in Bewegung bringen

Unmittelbar vor dem Freundschaftsspiel Österreich gegen Ghana rückte abseits des Rasens die Zukunft des heimischen Sports in den Mittelpunkt. Josef Pröll, Peter McDonald und Sebastian Prödl präsentierten den Relaunch der Ballschule Österreich App und unterstrichen gemeinsam mit den Dach- und Fachverbänden eine Bewegungsoffensive, die Kinder spielerisch zu mehr Aktivität motivieren und Trainer:innen sowie Pädagog:innen nachhaltig unterstützen soll.