Corona-Öffnungsverordnung ab 1. Juli bringt weitere Lockerung für Sport

Die neuen Corona-Regelungen bringen rechtzeitig zum Sommerbeginn neue Freiheiten.

Die mit 1.7. um 00:00 Uhr in Kraft tretende 2. COVID-19-Öffnungsverordnung beinhaltet wieder einige Lockerungen für den Sport, unter anderem:

  • Keine Abstandsregelung
  • Keine Maske indoor (zumindest sofern Zweck der Betretung der Sportstätte die Sportausübung ist)
  • Keine Auflagen bei Zusammenkünften bis 100 TeilnehmerInnen
  • Keine Personengrenze für AthletInnen bei Spitzensportveranstaltungen

Alle Details finden Sie wie gewohnt unter unseren FAQs.

Die ab 1.7. gültige Verordnung finden Sie hier: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2021_II_278/BGBLA_2021_II_278.html

Das könnte dich auch interessieren...

PRAE: Webinar zum Thema “Digitale PRAE-Meldung” ist online

Am 16. Februar luden SPORTUNION und Sport Austria zu einem Webinar mit allen relevanten Informationen zum Thema “Digitale PRAE-Meldung”. Vortragende der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), der Sport Austria sowie von SPORTUNION Österreich erklärten alle Details zur Registrierung in ELDA, die Anwendung des SPORTUNION PRAE-Schnittstellendokuments sowie zur digitalen Meldung der PRAE in ELDA.

Neues Angebot im Verein? Neuer Semesterkurs? Ausbildung von Übungsleiter:innen? Der SPORTUNION Vereinsbonus hilft!

Das offene Vereinsbonus-Fördersystem der SPORTUNION bietet eine bedarfsgerechte Förderung, die auf die individuellen Anforderungen jedes Vereins zugeschnitten ist. Im Jahr 2024 möchte die SPORTUNION ihre gesellschaftliche Verantwortung durch die Förderung neuer Vereine weiterhin unterstreichen und so zu einem nachhaltigen Sportvereinsleben beitragen.

PRAE: Update zur Meldepflicht bis Ende Februar 2024

Mit der Erhöhung der pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) sind auszahlende Vereine verpflichtet der jährlichen Meldepflicht nachzukommen. Ist die elektronische Übermittlung mangels technischer Voraussetzungen nicht zumutbar, ist ein L 19-Formular in Papierform bis spätestens Ende Februar postalisch an das Finanzamt zu übermitteln. Die elektronische Meldung erfolgt mittels ELDA und wird bis spätestens 6. Februar 2024 möglich sein.