Präventionskonzept und COVID19-Beauftragte für Events nötig: Lösung für Vereine

Die aktuelle Lockerungsverordnung sieht ab 1. Juli bei Veranstaltungen mit mehr als 100 TeilnehmerInnen neben einem Präventionskonzept auch die Bestellung eines/einer COVID-19-Beauftragten vor.

Muster-Präventionskonzepte für SPORTUNION-Vereine

Unter Einhaltung der aktuell gültigen COVID-19-Lockerungsverordnung der Bundesregierung, die mit 1. Juli 2020 in Kraft getreten ist, können wieder alle Sportarten ohne Mindestabstände ausgeübt werden. Für Sportarten, bei denen es bei sportartspezifischer Ausübung zu Körperkontakt kommt, hat der Verein oder Betreiber der Sportstätte ein COVID-19-Präventionskonzept zur Minimierung des Infektionsrisikos auszuarbeiten und umzusetzen.

Wir als SPORTUNION sind uns unserer Verantwortung bewusst, weshalb wir einerseits alle Beteiligten über die Maßnahmen mit einem Muster-Präventionskonzept informieren und die Einhaltung der beschriebenen Maßnahmen in der Praxis empfehlen, aber vor allem auf die Eigenverantwortung der FunktionärInnen, Mitglieder, TrainerInnen und SportlerInnen setzen!

Deshalb gilt, dass SpielerInnen, TrainerInnen sowie BetreuerInnen, die sich krank fühlen, weder an Trainingseinheiten noch an Wettkämpfen teilnehmen dürfen. Sie haben der Sportstätte unbedingt fernzubleiben.

Kooperation mit ÖRK: Intensivkurs C0V19 Beauftragte/r

Auch wenn Schulungen für diesen Bereich nicht verpflichtend vorgeschrieben sind, empfehlen wir, sich in diese Richtung fortzubilden bzw. sich zu informieren.

Das Österreichische Rote Kreuz (ÖRK) und die SPORTUNION wollen SPORTUNION Vereine unterstützen, daher haben wir für alle Vereine eine Sonderkondition für die Kurse vereinbart. Unter nachstehendem Link kann der Online-Kurs zu den Sonderkonditionen (bis 20.07. EUR 79.- (statt EUR 99.-) ab 20.07. EUR 119.- (statt EUR 149.-) gebucht werden.

Kursinhalte

Dieser Online-Kurs vermittelt grundlegende und fachliche Kompetenzen, die es zukün­ftigen COVID-19-Beau­ftragten ermöglicht, ein COVID-19-Präventionskonzept umzusetzen und Maßnahmen zur Reduktion des SARS-CoV-2 Infektionsrisikos zu implementieren. Der Kurs dauert insgesamt rund 4 Stunden. Die Absolvierung ist in mehreren Etappen möglich, nach jedem Modul kann der Kurs unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt fortgeführt werden. Am Ende des Kurses

  • kennst du die für eine/n COVID-19-Beauftragten erforderlichen Grundlagen
  • kannst du ein COVID-19-Präventionskonzeptes fachlich fundiert umsetzen
  • bist du für die Tätigkeit des/der COVID-19-Beauftragten optimal vorbereitet
  • erhältst du eine Teilnahmebestätigung

Das könnte dich auch interessieren...

PRAE: Webinar zum Thema “Digitale PRAE-Meldung” ist online

Am 16. Februar luden SPORTUNION und Sport Austria zu einem Webinar mit allen relevanten Informationen zum Thema “Digitale PRAE-Meldung”. Vortragende der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), der Sport Austria sowie von SPORTUNION Österreich erklärten alle Details zur Registrierung in ELDA, die Anwendung des SPORTUNION PRAE-Schnittstellendokuments sowie zur digitalen Meldung der PRAE in ELDA.

Neues Angebot im Verein? Neuer Semesterkurs? Ausbildung von Übungsleiter:innen? Der SPORTUNION Vereinsbonus hilft!

Das offene Vereinsbonus-Fördersystem der SPORTUNION bietet eine bedarfsgerechte Förderung, die auf die individuellen Anforderungen jedes Vereins zugeschnitten ist. Im Jahr 2024 möchte die SPORTUNION ihre gesellschaftliche Verantwortung durch die Förderung neuer Vereine weiterhin unterstreichen und so zu einem nachhaltigen Sportvereinsleben beitragen.

PRAE: Update zur Meldepflicht bis Ende Februar 2024

Mit der Erhöhung der pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) sind auszahlende Vereine verpflichtet der jährlichen Meldepflicht nachzukommen. Ist die elektronische Übermittlung mangels technischer Voraussetzungen nicht zumutbar, ist ein L 19-Formular in Papierform bis spätestens Ende Februar postalisch an das Finanzamt zu übermitteln. Die elektronische Meldung erfolgt mittels ELDA und wird bis spätestens 6. Februar 2024 möglich sein.