Vorinformation NPO-Unterstützungsfonds

NPO-Unterstützungsfonds auf der Zielgeraden

Wir sind in unserer Funktion als Serviceorganisation und Interessensvertretung unserer SPORTUNION Mitgliedsvereine ständig mit den für den NPO-Unterstützungsfonds zuständigen Ministerien (Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport und Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus) in Kontakt, um den Fonds best- und schnellstmöglich für Sportvereine verfügbar zu machen.

Leider hat sich die Realisierung des NPO-Unterstützungsfonds der Bundesregierung verzögert, weil viele Stolpersteine aus dem Weg zu räumen waren. Wir haben zu deren Beseitigung  aktiv beigetragen, damit unser Ziel, jeden SPORTUNION-Verein durch die Krise zu bringen, zu 100% gelingt. Nun steht der Fonds kurz vor der Fertigstellung.

Wir erwarten in den nächsten Tagen die Vorstellung der Richtlinien durch Vizekanzler und Sportminister Werner Kogler sowie der zuständigen Ministerin Elisabeth Köstinger. Wir gehen davon aus, dass wir spätestens in der letzten Juni- oder in der ersten Juliwoche mit der Antragsstellung beginnen können und erste Akonto-Zahlungen im Juli 2020 erfolgen.

Vorbereitung für die Antragsstellung

Sobald wir Richtlinien und Antragsformular erhalten, werden wir euch umgehend informieren und bei der Beantragung unterstützen. Überlegt euch bitte schon einmal, welchen Einnahmenausfall ihr bereits habt bzw. bis Sommerende noch haben werdet und wieviel Förderung ihr beantragen werdet. Bis zur tatsächlichen Antragsstellung könnt ihr euch auf jeden Fall vorbereiten, denn was ihr voraussichtlich benötigt, sind diverse vereinsrechtliche und buchhalterische Unterlagen in digitaler Form (PDF) wie z.B.:

  • Aktuelle Statuten und Vereinsregisterauszug
  • Lichtbildausweis des Antragsstellers
  • durch die Corona-Krise bedingte Darstellung des entstandenen Schadens für die Erfüllung der Vereinsaufgaben:
    • Entgangene Einnahmen und für die Aufrechterhaltung des Vereins notwendige Zahlungen
    • Jahres-/Rechnungsabschlüsse der letzten beiden Jahre samt Berichten der Rechnungsprüfer
Unterstützung für die Beantragung

Das hilft euch in weiterer Folge dann dabei, schneller eure Unterstützung aus dem NPO-Unterstützungsfonds zu beantragen, damit das Geld auch rasch bei euch ankommen kann.

Von unserer Seite gibt es auf jeden Fall:

  • Persönliche Beratung und Unterstützung bei der Antragsstellung
  • Webinare mit ExpertInnen
  • FAQ´s auf unserer Website, welche laufend gewartet und aktualisiert werden

Wir setzen uns weiter mit aller Kraft dafür ein, dass das ehrenamtliche Engagement in unseren über 4.000 SPORTUNION Vereinen österreichweit von der Politik berücksichtigt wird, auch in der Abfederung von Corona bedingten Schäden.

Das könnte dich auch interessieren...

PRAE: Webinar zum Thema “Digitale PRAE-Meldung” ist online

Am 16. Februar luden SPORTUNION und Sport Austria zu einem Webinar mit allen relevanten Informationen zum Thema “Digitale PRAE-Meldung”. Vortragende der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), der Sport Austria sowie von SPORTUNION Österreich erklärten alle Details zur Registrierung in ELDA, die Anwendung des SPORTUNION PRAE-Schnittstellendokuments sowie zur digitalen Meldung der PRAE in ELDA.

Neues Angebot im Verein? Neuer Semesterkurs? Ausbildung von Übungsleiter:innen? Der SPORTUNION Vereinsbonus hilft!

Das offene Vereinsbonus-Fördersystem der SPORTUNION bietet eine bedarfsgerechte Förderung, die auf die individuellen Anforderungen jedes Vereins zugeschnitten ist. Im Jahr 2024 möchte die SPORTUNION ihre gesellschaftliche Verantwortung durch die Förderung neuer Vereine weiterhin unterstreichen und so zu einem nachhaltigen Sportvereinsleben beitragen.

PRAE: Update zur Meldepflicht bis Ende Februar 2024

Mit der Erhöhung der pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) sind auszahlende Vereine verpflichtet der jährlichen Meldepflicht nachzukommen. Ist die elektronische Übermittlung mangels technischer Voraussetzungen nicht zumutbar, ist ein L 19-Formular in Papierform bis spätestens Ende Februar postalisch an das Finanzamt zu übermitteln. Die elektronische Meldung erfolgt mittels ELDA und wird bis spätestens 6. Februar 2024 möglich sein.