Corona-Öffnungsverordnung ab 1. Juli bringt weitere Lockerung für Sport

Die neuen Corona-Regelungen bringen rechtzeitig zum Sommerbeginn neue Freiheiten.

Die mit 1.7. um 00:00 Uhr in Kraft tretende 2. COVID-19-Öffnungsverordnung beinhaltet wieder einige Lockerungen für den Sport, unter anderem:

  • Keine Abstandsregelung
  • Keine Maske indoor (zumindest sofern Zweck der Betretung der Sportstätte die Sportausübung ist)
  • Keine Auflagen bei Zusammenkünften bis 100 TeilnehmerInnen
  • Keine Personengrenze für AthletInnen bei Spitzensportveranstaltungen

Alle Details finden Sie wie gewohnt unter unseren FAQs.

Die ab 1.7. gültige Verordnung finden Sie hier: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2021_II_278/BGBLA_2021_II_278.html

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