Zuletzt hat die Bundesregierung im Zuge der Corona-Krise wieder neue Maßnahmen getroffen. Eine Übersicht zu den wichtigsten Neuheiten findet ihr hier:
Basis:
- Im Sport dürfen ab 21.9.2020 lediglich Gruppen bis zu maximal 10 Personen plus TrainerIn gemeinsam trainieren
- Mannschaftssport: Doppelte Mannschaftsgröße plus Trainingspersonal (z.B. Volleyball: 12 + Trainer)
- Im Schulsport in der Regelunterrichtszeit (Vormittag) gelten diese Regeln nicht!
Vorschriften, Hinweise, Empfehlungen:
- Mehrere Gruppen je 10 Personen dürfen in einer Halle / auf einem Platz trainieren, wenn sie permanent getrennt werden (dürfen z.B. die Mittellinie nicht überschreiten, Trainer steht in der Mitte)
- Gruppen dürfen sich nicht vermischen!
- Teilnehmerlisten sind für jede GRUPPE extra zu führen
- Gruppen dürfen nicht zeitgleich mit anderen Gruppen in Umkleidekabinen sein
- wenn geht zu Hause umziehen
- Zeitlich und/oder räumlich getrennter Ein/Ausgang aus Halle / vom Platz.
- Eltern-Kindturnen: Ein Kind + Elternteil zählt als EINE Person
- Empfehlung zur Hallengröße: 10qm / Person; 15 qm, wenn Halle niederer als 3m ist.
- Beispiel große Dreifachhalle: 3 Gruppen a 10 Personen plus 3 Trainer sind erlaubt.
- Stationenbetrieb nur innerhalb einer Gruppe
- Veranstaltungen indoor (Infoveranstaltungen, Vorträge…): Teilnehmern müssen Sitzplätze zugeordnet werden, TN-Listen geführt werden.
- Wird der Minimalabstand von 1 Meter unterschritten, ist ein Mund-Nasenschutz zu tragen (Trainer – Athlet)
- Sportgeräte sind regelmäßig zu desinfizieren
- Der Verein muss gewährleisten, dass ein Desinfektionsmittel beim Training zur Verfügung steht.
- Jeder Verein braucht ein Covid-Präventionskonzept (siehe Mustervorlage SPORTUNION-Website in den Corona FAQs) für seinen Vereinsbetrieb.
Nähere Infos zur aktuellen rechtlichen Situation findet ihr in unseren FAQs.