Im Jänner präsentierte die Bundesregierung einen Energiekostenausgleich für die Betreiber:innen von gemeinnützigen Sportstätten. Jetzt sind alle Details geklärt und Vereine können ab Freitag Anträge einreichen. Die SPORTUNION hat einen detaillierten Leitfaden für antragsberechtigte Vereine ausgearbeitet.
Für das Jahr 2022 werden den Betreiber:innen von gemeinnützigen Sportstätten 40 Prozent der Mehrkosten für Strom, Gas und Co. ersetzt, für 2023 sind es 70 Prozent. Das im Jänner von Sportminister Werner Kogler, Finanzminister Magnus Brunner und den Sportlandesräten präsentierte Paket ist mit 15 Millionen Euro dotiert und wird in der Regel Sportvereinen, Dach- und Fachverbänden zugutekommen. Mittlerweile sind die Details geklärt, die erste von drei Antragsphasen startet am Freitag.
Bis zu 50.000 Euro pro Phase
Die Gesamthöhe der zu beantragenden Förderung der einzelnen Sportstättenbetreiber:in muss pro Phase zumindest 600 Euro betragen, nach oben hin ist sie mit 50.000 Euro pro Phase begrenzt. „Durch den Energiekostenausgleich können unsere gemeinnützigen Sportvereine unterstützt und vor einer massiven finanziellen Belastung bewahrt werden“, so Michaela Bartel Präsidentin der SPORTUNION Salzburg.
Um es den Vereinen möglichst einfach zu machen, zu ihrem Geld zu kommen, hat die SPORTUNION einen detaillierten Leitfaden entwickelt. “Durch diesen Leitfaden versuchen wir alle wichtigen Fragen zum Energiekostenausgleich zu beantworten und die Abwicklung bestmöglich zu erklären. Wenn trotzdem noch Fragen auftreten sollten, stehen wir natürlich gerne zur Verfügung”, erklärt Bartel.