Servicebereich für Vereine
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News für Mitgliedsvereine
Spenden sammeln leicht gemacht – Die SPORTUNION Spendenplattform als Chance für DEINEN Verein
REMINDER: PRAE-Meldepflicht bis 28. Februar 2025
Die pauschale Reiseaufwandsentschädigung bietet gemeinnützigen Sportvereinen die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 120€ täglich bzw. 720€ pro Person monatlich an Sportler:innen, Schiedsrichter:innen und Sportbereuter:innen steuer- und sozialversicherungsfrei auszubezahlen. Beträge für das Jahr 2024 müssen bis 28. Februar 2025 im Rahmen der PRAE-Meldepflicht an das Finanzamt übermittelt werden.
Melde deinen Verein für die Austragung eines Bewegungsfestes 2025 an!
Spenden sammeln leicht gemacht – Die SPORTUNION Spendenplattform als Chance für DEINEN Verein
REMINDER: PRAE-Meldepflicht bis 28. Februar 2025
Die pauschale Reiseaufwandsentschädigung bietet gemeinnützigen Sportvereinen die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 120€ täglich bzw. 720€ pro Person monatlich an Sportler:innen, Schiedsrichter:innen und Sportbereuter:innen steuer- und sozialversicherungsfrei auszubezahlen. Beträge für das Jahr 2024 müssen bis 28. Februar 2025 im Rahmen der PRAE-Meldepflicht an das Finanzamt übermittelt werden.
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Christian Resch wird neuer Generalsekretär der SPORTUNION Österreich
SPORTUNION-Präsident Peter McDonald freut sich, mit Christian Resch einen würdigen Nachfolger für Stefan Grubhofer gefunden zu haben: „Wir sind stolz, mit ihm eine im Sportmanagement und der strategischen Entwicklung erfahrene Persönlichkeit für die nächsten Jahre an uns zu binden.” Für Christian Resch ist die neue Aufgabe „eine Ehre und eine spannende Herausforderung. Die SPORTUNION ist
Spenden sammeln leicht gemacht – Die SPORTUNION Spendenplattform als Chance für DEINEN Verein
REMINDER: PRAE-Meldepflicht bis 28. Februar 2025
Die pauschale Reiseaufwandsentschädigung bietet gemeinnützigen Sportvereinen die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 120€ täglich bzw. 720€ pro Person monatlich an Sportler:innen, Schiedsrichter:innen und Sportbereuter:innen steuer- und sozialversicherungsfrei auszubezahlen. Beträge für das Jahr 2024 müssen bis 28. Februar 2025 im Rahmen der PRAE-Meldepflicht an das Finanzamt übermittelt werden.