Saisonkarte “Sunnycard” bis 31. Oktober im vergünstigten Vorverkauf

Kooperation Hinterstoder-Wurzeralm Bergbahnen

Der Winter naht und damit auch die Vorfreude auf das Ski fahren. Getrübt wird diese jedoch durch die aktuelle Teuerungswelle, die auch vor der beliebtesten Freizeitaktivität der Österreicher:innen nicht halt macht. Saisonkarten bieten vor allem für Vielskifahrer und Familien eine gute Möglichkeit Kosten zu sparen.

Für die SunnyCard gibt es bis 31. Oktober 2022 einen Vorverkaufsrabatt von 20%. Sie gilt in acht Skigebieten Österreichs – am Hochkar, in Lackhof am Ötscher, in Hinterstoder, auf der Wurzeralm, bei den Almtal Bergbahnen Kasberg, am Hochficht, am Großglockner/Heiligenblut, in HochKössen und am Schnalstaler Gletscher (I).

Im Vorverkauf kostet die SunnyCard 486 Euro (Normalpreis 608 Euro). Eine Familie mit zwei Kindern unter 15 Jahren (bis Jahrgang 2008), bezahlt für die gesamte Saison in neun Skigebieten 972 Euro, denn Kinder bis 15 fahren gratis, wenn beide Eltern die SunnyCard kaufen.

Bezahlte Anzeige.

Das könnte dich auch interessieren...

SPORTUNION lädt ein & ein Weltmeister kommt: Mats Hummels probiert sich bei Edgy Sports in Innsbruck

Mats Hummels, Fußball-Weltmeister von 2014, war auf Einladung der SPORTUNION Österreich in Innsbruck zu Gast und stellte sich dort ungewohnten sportlichen Herausforderungen als auch der Skeleton-Olympiasiegerin Janine Flock (Schlittensportverein Innsbruck). Der Besuch diente als Auftakt für das für Frühjahr 2027 geplante von der SPORTUNION organisierte Edgy-Sports-Event.

Rechtstipp von Markus Schopper: Sportvereine und Glücksspiel

Dieser Artikel stellt – aufgrund der Komplexität des Glücksspielrechts – nur eine Übersicht über wesentliche glücksspielrechtliche Regeln dar und ersetzt im jeweiligen Einzelfall daher nicht die Auseinandersetzung der Vereinsverantwortlichen mit den glücksspielrechtlichen Regelungen. Was ist ein Glücksspiel und was bedeutet Glücksspielmonopol? Glücksspiele werden vom österreichischen Glücksspielgesetz (kurz „GSpG“) relativ streng geregelt. Nach dem GSpG ist