Angleichung der MNS-Pflicht im Sport in Oberösterreich

Die erneute Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes in bestimmten öffentlichen Orten und somit auch in Teilen des Sportbereichs, insbesondere im Indoor-Bereich, wurde in
Oberösterreich Anfang Juli eingeführt. Aufgrund der damaligen Infektionszahlen hat Oberösterreich an der im Vergleich zum Bund strengeren Maskenpflicht festgehalten.

Zum Start der künftig österreichweit einheitlichen Risiko- und Maßnahmenregelung durch das Corona-Ampelsystem und nach Prüfung durch die Expert/innen des Landes, übernimmt Oberösterreich mit Freitag, 28. August, die Bundesvorgaben.

Das bedeutet, dass Indoor-Sport und Kontakt-Sport ab sofort nach den Vorgaben der Bundesregierung möglich ist: Beim Betreten der Indoor-Sportstätte ist der Mindestabstand von 1m einzuhalten, jedoch nicht bei der Sportausübung (Training, Wettkampf). Es besteht keine Maskenpflicht.

Oberösterreichs Verbände und Vereine und Sportler/innen hatten in den letzten Wochen gegenüber anderen Bundesländern eine gravierende Einschränkung im Training- und Meisterschaftsbetrieb. Ich habe deshalb auch in intensiven Gesprächen auf Landes- sowie auf Bundesebene mich so bald als möglich für eine gleiche Regelung aller Bundesländer eingesetzt.
Nun bringt diese Anpassung, vor allem für die in den letzten Wochen besonders hart betroffenen Indoor- und Kontaktsportarten, die in ihrer üblichen Sportausübung stark eingeschränkt waren,
eine enorme Erleichterung mit sich. Denn damit können ab Freitag, 28. August 2020, die oö. Sportvereine, unter Einhaltung der bundesweit allgemein geltenden Maßnahmen und Verordnungen, im Hinblick auf Sportausübung und Durchführung von Veranstaltungen, ihren Trainings- und Meisterschaftsbetrieb aufnehmen und kann ein Wettbewerbsnachteil im Amateur- & Profibereich, im Vergleich zu den anderen Bundesländern, vermieden werden.

 

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