Corona Ampel: Wann darf der Sport in die Schule

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Corona-Ampel: Wann dürfen Vereine in Schulen und Kindergärten?

Sportangebote in Volksschulen und Kindergärten von „Externen“, also auch von ÜbungsleiterInnen von Vereinen, dürfen bei Ampelfarben GRÜN und GELB stattfinden. Bei ORANGE und ROT dürfen keine ÜbungsleiterInnen von Vereinen in die Bildungsinstitutionen. Nähere Infos findest du in der Grafik. Hier zum downloaden: 20200901_Corona-Ampel_Bildungswesen.

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