Am 30. April wurde die COVID-19-Lockerungsverordnung von Gesundheitsminister Anschober veröffentlicht. Darin enthalten sind u.a. aktuelle Bestimmungen für den Breitensport.
Sämtliche Informationen zu Freizeit-, Breiten- und Spitzensport sowie zur Sportstätten-Öffnung während COVID-19 befinden sich laufend aktualisiert auf der Seite https://sportunion.at/ooe/corona-virus/ , aufbereitet in Form von häufig gestellten Fragen von Vereinen (FAQ).
In ganz Europa finden, aufgrund der zweiten Welle der Corona-Pandemie, erneut Lockdowns statt. Die Bundesregierung hat für den November neue Maßnahmen für Österreich verkündet. Die neuen Regelungen gelten ab Dienstag.
In Zeiten von Corona ist die Durchführung von Bewegungsangeboten und Sportveranstaltungen eine Herausforderung für Vereinsfunktionäre. Entsprechend der derzeit geltenden Verordnung der Bundesregierung (Stand 23.10.2020) muss bei Veranstaltungen – mit über sechs Personen in geschlossenen Räumen und – mit über 12 Personen im Freien ab 1. November 2020 ein Präventionskonzept ausgearbeitet und umgesetzt werden. Außerdem sind
In Zeiten von COVID-19 ist die Durchführung von Sportveranstaltungen häufig nur in Kombination mit einer Registrierung von Besuchern/Zusehern möglich. Anstatt Papierlisten auszufüllen, gibt es für Mitgliedsvereine der SPORTUNION OÖ ein sehr interessantes Angebot:
Leider hat sich die Realisierung des NPO Unterstützungsfonds der Bundesregierung verzögert, weil viele Stolpersteine aus dem Weg zu räumen waren. Nun steht der Fonds kurz vor der Fertigstellung. Wir erwarten in den nächsten Tagen die Vorstellung der Richtlinien durch Vizekanzler und Sportminister Werner Kogler sowie der zuständigen Ministerin Elisabeth Köstinger.
Wirtschafts- und Sport-Landesrat Markus Achleitner deponierte in Videokonferenz mit Sportminister Kogler OÖ-Forderungen an das Bundes-Hilfspaket für den Sport