Aktuelle Lockerungsverordnung: Änderung bei MaximalteilnehmerInnenanzahl indoor

Die ab 21. September gültige Lockerungsverordnung bedeutet auch für den organisierten Sport, dass in geschlossenen Räumen Veranstaltungen (ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze) nur mehr mit maximal 10 Personen durchgeführt werden dürften.

Viele Unklarheiten – Verhandlungen bringen Licht ins Dunkle

Schließlich gelang es, einen Kompromiss für den Sportbereich zu erreichen: In einer Sportstätte können demnach auch mehrere Gruppen mit je 10 Personen parallel trainieren, falls eine Durchmischung ausgeschlossen werden kann.

Ausgenommen von der maximalen TeilnehmerInnenzahl sind jene Personen, die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind. Im Sportbereich sind das etwa TrainerInnen und BetreuerInnen. Bei Mannschaftssportarten, wie bespielwiese Fußball oder Basketball, ist die für die Ausübung der jeweiligen Sportart erforderliche Anzahl an SpielerInnen nicht in die HöchstteilnehmerInnenzahl miteinzurechnen.

Weiters sieht die neue Verordnung vor, dass jegliche Veranstaltung mit mehr als 250 Personen behördlich genehmigt werden muss und ein/e COVID-19-Beauftragte/r ist für Veranstaltungen mit über 50 Personen in geschlossenen Räumen und über 100 Personen im Freien verpflichtend ist. Ab 10 Personen gilt eine fixe Sitzplatzzuweisung – darüber hinaus gilt eine MNS-Pflicht bis zum Platz sowie natürlich alle anderen normalen Hygieneempfehlungen. Die Lockerungsverordnung sieht bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 50 TeilnehmerInnen und im Freien mit mehr als 100 TeilnehmerInnen neben einem Präventionskonzept auch die Bestellung eines/einer COVID-19-Beauftragten vor.

Die angepassten FAQs findet ihr wie gewohnt auf unserer Website unter https://sportunion.at/ooe/corona-virus/

Das könnte dich auch interessieren...

Wings for Life World Run 2026: Dein Ort wird zur internationalen Laufbühne!

Jeden Mai läuft die Welt – und dein Ort kann dabei im Mittelpunkt stehen! Ob Kleinstadt, Dorf oder Metropole: Mit der Wings for Life World Run App wird jeder Platz zur internationalen Laufstrecke und deine Veranstaltung zum App Run Event. Du kannst das Event direkt vor deiner Haustür organisieren und starten – egal, ob ihr zu zweit, zu zehnt, mit dem halben Ort oder einem ganzen SPORTUNION-Verein läuft.

Aufsichtspflicht – Rechtstipp von Markus Schopper

Was ist Aufsichtspflicht und wozu dient sie? Nach dem Gesetz umfasst die Pflege des minderjährigen Kindes besonders die Wahrnehmung des körperlichen Wohles und der Gesundheit sowie die unmittelbare Aufsicht, die Erziehung, besonders die Entfaltung der körperlichen, geistigen, seelischen und sittlichen Kräfte, die Förderung der Anlagen, Fähigkeiten, Neigungen und Entwicklungsmöglichkeiten des Kindes sowie dessen Ausbildung in

SPORTUNION und ÖFB setzen gemeinsam Impuls: Ballschule-App soll Kinder wieder in Bewegung bringen

Unmittelbar vor dem Freundschaftsspiel Österreich gegen Ghana rückte abseits des Rasens die Zukunft des heimischen Sports in den Mittelpunkt. Josef Pröll, Peter McDonald und Sebastian Prödl präsentierten den Relaunch der Ballschule Österreich App und unterstrichen gemeinsam mit den Dach- und Fachverbänden eine Bewegungsoffensive, die Kinder spielerisch zu mehr Aktivität motivieren und Trainer:innen sowie Pädagog:innen nachhaltig unterstützen soll.