Rechtstipp von Markus Schopper: Sportvereine und KI

Seit ChatGPT Bekanntheit erlangt hat, wird KI (=Künstliche Intelligenz) fast selbstverständlich eingesetzt, auch von Vereinen. Die Bedeutung von und die Möglichkeiten durch KI sind enorm, können KI-Systeme doch binnen kürzester Zeit Aufgaben umsetzen, für welche Menschen einen ungleich höheren Zeitaufwand benötigen. Man gibt der KI beispielsweise Aufgaben wie „Mache mir einen Textvorschlag zum Thema wie finde ich Sponsoren“, „Designe mir ein Logo“ für meinen Verein oder „Gestalte mir ein Plakat“ für mein Vereinsfest und erhält nahezu postwendend ein Ergebnis. Die praktische Relevanz von KI ist daher kaum zu leugnen. Auch Vereine sollten sich dieser technischen Entwicklung nicht verschließen, dieser offen begegnen und die Möglichkeiten von KI verantwortungsvoll und rechtssicher nutzen.

Kurz zur technischen Seite: regelbasiertes Lernen vs. maschinelles Lernen

Beim herkömmlichen regelbasiertem Lernen muss einem Programm eine Regel implementiert werden. Bsp.: Das Programm soll Zitrusfrüchte von Erbsen unterscheiden. Man programmiert daher die Regel: Zitrusfrüchte sind gelb und Erbsen sind grün. Wenn ich dann dem Computer das Bild einer gelben Frucht zeige, wird er mir sagen, dass es sich um eine Zitrusfrucht handelt. Der Nachteil: Nicht alle Zitrusfrüchte sind gelb; es gibt auch Limetten, welche grün sind. Wenn ich dem Computer daher ein Bild von der Zitrusfrucht Limette zeige, wird er sagen, dass ist eine Erbse, was falsch ist.

KI-Systeme funktionieren meist auf Basis des maschinellem Lernen. Anstatt dem KI-System eine starre Regel „einzuprogrammieren“, füttert man das System mit vielen Beispielbildern von Zitrusfrüchten und Erbsen in allen Formen und Farben (=Trainingsdaten). Das System sieht dabei keine Bilder, wie wir Menschen, sondern eine Ansammlung von Pixeln. Das System lernt und merkt sich welche statistische Zusammensetzung von Pixeln bei Zitrusfrüchten und Erbsen vorkommt. Wenn ich dem KI-System daher das Bild einer Limette zeige, berechnet es – anhand der Trainingsdaten – die Wahrscheinlichkeit, ob es sich beim gezeigten Bild von der Pixelzusammensetzung um eine Zitrusfrucht oder um eine Erbse handelt und wird daher – wenn die Trainingsdaten ausreichend waren – sehr wahrscheinlich zum Ergebnis kommen, dass eine Zitrusfrucht vorliegt. Das auf regelbasiertem Lernen programmierte Programm wäre daran gescheitert, da dieses nur nach starren Regeln arbeitet und die Regel eben ist, dass Zitrusfrüchte gelb sind.

Worauf habe ich beim Einsatz von KI zu achten?

Wenn ich KI einsetze, muss ich mir als Verein bewusst sein, dass ich mich nicht im rechtsfreien Raum bewege und bestimmte Regeln beachten muss. Die KI-Verordnung (engl. “Artificial Intelligence-Act”) hat dem Umgang mit KI-Systemen nun einen Rechtsrahmen vorgegeben, dessen Spielregeln man beim Einsatz von KI kennen muss. Die KI-Verordnung verfolgt dabei einen sogenannten „risikobasierten Ansatz“. Sie möchte nicht jede Art von KI von A bis Z regulieren, sondern einerseits die Entwicklung und den Einsatz von KI-Systemen bewusst fördern und andererseits einen Rahmen schaffen, in welchem KI verantwortungsvoll und nutzbringend eingesetzt werden kann. Die KI-Verordnung unterscheidet daher zwischen:

  • verbotenen Anwendungen, die weder entwickelt noch verwendet werden dürfen
  • Hochrisiko-KI-Systemen, bei welchen sich die Anbieter:innen/Betreiber:innen bzw. Benutzer:innen an ganz spezifische Regeln halten müssen
  • KI-Systemen, die kein oder nur ein minimales Risiko aufweisen, die – von wenigen Ausnahmen abgesehen – keinen spezifischen Regeln unterworfen werden

Die KI-Verordnung gilt allerdings noch nicht im vollen Umfang. Der EU-Gesetzgeber hat sich für ein stufenweises Inkrafttreten entschieden. Wesentliche Regelungen, welche auch für Vereine Bedeutung haben, gelten aber bereits seit Februar 2025. Einerseits sind die Regelungen über verbotene KI-Systeme schon in Kraft und andererseits die Regelungen über die sogenannte KI-Kompetenz, welche für alle KI-Systeme, egal ob Hochrisikobereich oder nicht, gelten. Nur mit der so wichtigen KI-Kompetenz beschäftigen wir uns nun.

Was bedeutet „KI-Kompetenz“?

Rechtlich definiert bedeutet „KI-Kompetenz“: die Fähigkeiten, die Kenntnisse und das Verständnis, die es Anbieter:innen, Betreiber:innen und Betroffenen unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Rechte und Pflichten im Rahmen der KI-Verordnung ermöglichen, KI-Systeme sachkundig einzusetzen sowie sich der Chancen und Risiken von KI und möglicher Schäden, die sie verursachen kann, bewusst zu werden.

Was bedeutet KI-Kompetenz für mich als Verein, der KI-Systeme einsetzt?

Kurz zusammengefasst bedeutet KI-Kompetenz, dass ich als Verein die Personen, die für mich KI-Systeme nutzen, schulen muss. Das Ausmaß der Schulung hängt dabei davon ab, welchen Kenntnisstand die mit dem KI-System betrauten Personen haben. Je weniger Kenntnisse diese Personen haben, desto intensiver muss die Schulung ausfallen.

Worüber muss der Verein schulen

Wenn ich KI-Systeme im Verein zur Nutzung freigebe, muss ich den Nutzer:innen erklären:

  • wie das jeweilige KI-System richtig bedient wird
  • wozu es dient
  • wie vorzugehen ist, wenn Fehlfunktionen auftreten

Aber wie weiß ich, wie das KI-System bedient wird und wozu es dient? Ganz einfach: Dies erfahre ich aus der Betriebsanleitung des jeweiligen KI-Systems, in welcher etwa die Merkmale, Fähigkeiten und Leistungsgrenzen des KI-Systems angeführt sind.

Ich muss aber auch dafür sorgen, dass den Nutzer:innen im Verein bewusst ist, dass KI-Systeme nicht perfekt und nicht allwissend sind und die Nutzer:innen nicht blind auf die Ausgabeergebnisse des KI-Systems vertrauen. Manche glauben rasch, dass KI immer recht hat und hinterfragen die Ergebnisse, die KI ausgibt, nicht mehr. Dies nennt man „Automatisierungsbias“ und soll durch Schulung verhindert werden.

KI „berechnet“ das Ergebnis nämlich nach statistischen Wahrscheinlichkeiten, ausgehend von den implementierten Trainingsdaten, mit denen es trainiert wurde. Je besser diese Trainingsdaten in qualitativer und quantitativer Hinsicht sind, desto besser ist das Ausgabeergebnis des KI-Systems. Aber auch mit den besten Trainingsdaten ist das Ausgabeergebnis des KI-Systems noch immer die Abbildung einer statistischen Wahrscheinlichkeit. KI hat daher nicht immer recht. Dies sollte den Nutzer:innen bekannt sein und als Verein muss ich meine Nutzer:innen darauf aufmerksam machen. Es soll letztlich immer der Mensch sein, der entscheidet, ob ein KI-Output zur Weiterverwendung, Veröffentlichung, etc. geeignet ist oder nicht. Auch über die Genauigkeit der Ausgaben muss die Betriebsanleitung des KI-Systems Aufschluss geben.

Die Kenntnisse über die Funktionsweise und Zweckbestimmung des KI-Systems sowie das Wissen um die Genauigkeit eines KI-Systems betreffen das sogenannte technische Know How, welches ich als Verein durch Schulung vermitteln muss. Die KI Kompetenz verlangt aber auch, meinen Nutzer:innen das nötige rechtliche Wissen im Umgang mit KI zu vermitteln.

Rechtliches Wissen im Umgang mit KI vermitteln

Als Verein muss ich insbesondere sicherstellen, dass bei der Nutzung von KI keine Persönlichkeits-, Datenschutz-, Urheber- oder Markenrechte verletzt werden. Wenn ich beispielsweise die KI beauftrage, aus meiner Vereinsdatenbank einen Output, etwa einen Artikel für die Vereinszeitung zu liefern, kann es allzu leicht passieren, dass sie Fotos, Daten, etc. verwendet, die gar nicht zur Veröffentlichung bestimmt sind. Wenn ich die KI beauftrage, ein Logo oder ein Plakat zu entwerfen, kann es schnell dazu kommen, dass die KI dabei fremde Marken verwendet, die markenrechtlich geschützt sind und ohne Erlaubnis des Markeninhabers nicht bearbeitet, verändert bzw. vervielfältigt werden dürfen. Die KI-Verordnung möchte daher, dass die Nutzer:innen von KI darauf achten, dass keine fremden Rechte verletzt werden. Grundsätzlich sollte es heutzutage selbstverständlich sein, dass ich keine personenbezogenen Daten ohne Berechtigung bzw. keine Bilder von Personen ohne deren Erlaubnis verwende und dass ich kein Bildmaterial aus dem Internet herunterlade und über KI für eigene Zwecke verwende, ohne dazu berechtigt zu sein. All dies ist daher nichts Neues. Auf Rechte Dritter muss ich als Verein achten – egal, ob ich KI einsetze oder nicht. Man soll beim Einsatz von KI jedoch nicht darauf vergessen. Deshalb schreibt die KI-Verordnung vor, dass dies durch Schulung in Erinnerung gerufen wird.

Die Entwicklung der nötigen KI-Kompetenz liegt für mich als Verein auch in meinem eigenen Interesse. Mir nutzt das beste KI-System nichts, wenn die Personen, die es einsetzen, nicht wissen, wie es funktioniert oder bei Fehlern nicht eingreifen können. Als Verein möchte ich außerdem vermeiden, dass Mitarbeitende oder ehrenamtlich Engagierte bei der Nutzung von KI die Rechte Dritter verletzen und ich als Verein dafür gerade stehen muss. Der verantwortungsvolle Umgang mit KI, durch Aufbau der nötigen Kompetenz, ist daher von ganz entscheidender Bedeutung und mit den zuvor besprochenen Schulungsmaßnahmen leicht zu erreichen.

Transparenzpflicht kommt

KI soll, wie bereits erwähnt, vertrauensvoll genutzt werden. Dies ist aber nur möglich, wenn der Einsatz von KI transparent erfolgt; wenn also darauf hingewiesen wird, dass Inhalte – wie ein Text oder ein Bild – nicht von einem Menschen, sondern vollständig von KI erzeugt wurde. Diese sogenannte Transparenzpflicht wird zwar erst künftig in Kraft treten, sollte aber bereits jetzt befolgt werden, da transparente Hinweise Vertrauen stiften. Auch das sollte der Verein seinen Nutzer:innen von KI-Systemen daher im Rahmen der KI-Schulung mitgeben. Die nötige Kennzeichnung als “KI-generiert” oder “KI-manipuliert” (gleich zu Beginn des Textes, Videos, etc.) schafft Vertrauen.

Sind Nachweise (wie Zertifikate) notwendig?

Falls sich nun noch jemand fragt, ob man für den Nachweis der KI-Kompetenz irgendwelche Zertifikate benötigt, so ist die Antwort: Nein. Man benötigt als Vereinsverantwortliche:r übrigens auch kein besonderes Zertifikat, um die KI-Schulung durchzuführen.

KI im Verein: Chancen nutzen, Verantwortung wahrnehmen

Der Einsatz von KI-Systemen bietet für jeden Verein viele Vorteile. Binnen kürzester Zeit können qualitativ hochwertige Konzepte, Texte, Videos, Bilder, Plakate und vieles mehr erzeugt werden. KI-Systeme können Aufgaben lösen, an denen herkömmliche „Programme“ scheitern. Die im Verein tätigen Personen können durch den Einsatz von KI viel Zeit sparen und effizient arbeiten. Die Möglichkeiten von KI sind enorm. Man sollte daher keine Angst vor KI haben und dieser „neuen“ Technologie offen gegenüberstehen. Als Verein sollte ich mir beim Einsatz von KI aber jedenfalls Gedanken machen, wie ich dies rechtssicher und ohne Eingriff in die Rechte anderer bewerkstellige. Wenn ich die vorher besprochenen Punkte beherzige, ist das auch leicht möglich.

Zusammengefasst sollte ich:

  • dafür sorgen, dass die Personen, die in meinem Auftrag KI-Systeme einsetzen, über die nötige KI-Kompetenz verfügen
  • darauf achten, dass ich KI generierte Inhalte transparent als solche offen lege
  • sicherstellen, dass meine KI-generierten Inhalte keine fremden Rechte verletzen

Tipps

In sehr vielen Vereinen sind Personen tätig, die sich mit Themen wie IT oder KI beschäftigen und kompetent sind. Es kann daher auch Sinn machen, solche Personen zu KI-Beauftragten zu bestellen, die sich dann um die KI-Schulung kümmern bzw. Anlaufstelle im Verein zu den Themen rund um KI sein können. Ein bzw. eine KI-Beauftragte:r ist in der KI-Verordnung nicht als Pflicht vorgesehen, kann aber sehr hilfreich sein.

Es kann für Vereine sinnvoll sein, eine einfach gehaltene Richtlinie zur Nutzung von KI zu erstellen, die etwa klarstellt:

  • Welche KI-Anwendungen und Tools dürfen im Verein für welche Zwecke verwendet werden?
  • Wer darf in meinem Verein KI-Systeme für Vereinszwecke einsetzen?
  • Wann müssen Inhalte als KI-generiert oder KI-manipuliert gekennzeichnet werden und wie hat das zu geschehen?
  • Wer ist im Verein dafür zuständig, die entsprechenden Freigaben für KI-Inhalte und für KI-Tools zu erteilen?

Mag. Markus Schopper ist selbstständiger Rechtsanwalt. In seiner Tätigkeit hat er sich auf das Sport-, Vereins- und Vereinssteuerrecht sowie weitere Fachgebiete spezialisiert. In diesen Bereichen gibt er laufend sein Wissen im Rahmen von Vorträgen weiter. So auch bei Funktionärskursen der SPORTUNION Akademie.

schopper@bs-ra.at | Tel: +43 732/65 45 56 | Graben 32, 4020 Linz

Markus Schopper

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