Gemeinnützigkeitsreformgesetz beschlossen (Spenden an Sportvereine ab 2024 absetzbar!) & Update PRAE

Gemeinnützige Organisationen dürfen sich schon Tage vor dem Weihnachtsfest über vorzeitige “Geschenkpakete” freuen. Der am 14. Dezember 2023 fixierte Parlamentsbeschluss zum Gemeinnützigkeitsreformgesetz (in Kraft ab 1.1.2024) bringt weitreichende Verbesserungen, auf die seit über 15 Jahren hingearbeitet wurde. Es ermöglicht erstmals die Absetzbarkeit für Bereiche wie Tierschutz, Bildung, Menschenrechte, Sport und Kultur. Zudem verkürzt es die Wartezeit für neue Organisationen, die Absetzbarkeit beantragen möchten, auf nur noch zwölf Monate nach ihrer Gründung.  SPORTUNION-Präsident Peter McDonald freut sich über einen “Meilenstein für das Ehrenamt”.

Ab 2024 wird jede Spende an gemeinnützige Organisationen im neuen Jahr steuerlich absetzbar sein, was sie auf den gleichen Wert hebt. Das bedeutet, dass kleinere Organisationen, die nicht wirtschaftsprüfungspflichtig sind, lediglich die Unterstützung eines/einer Steuerberaters/-beraterin für den Antragsprozess benötigen – die bisher teurere Wirtschaftsprüfung entfällt. Zusätzlich werden die rechtliche Absicherung der Aufwandsentschädigung für Freiwillige und die Streichung der Gebühren für Strafregisterbescheinigungen für Ehrenamtliche eingeführt. Das Gesetz bietet zudem einen Schutz für Organisationen während laufender Beschwerdeverfahren durch eine aufschiebende Wirkung für Aberkennungsbestimmungen, bis unabhängige Gerichte entscheiden. Bisher fehlte diese Sicherheit vor möglicher Behördenwillkür.

Vereinfachte Verwaltung

Das Paket bietet Vorteile für Vereine jeglicher Größe sowie für Spender:innen. Es erleichtert die Verwaltung sowohl für große als auch für kleine Vereine erheblich. So wurde etwa die Wartezeit für die Spendenabsetzbarkeit auf zwölf Monate verkürzt und die Antragsstellung über Steuerberater:innen für kleine Vereine vereinfacht, wodurch künftig der administrative Aufwand drastisch reduziert wird. Die Einführung eines Dauerbescheids bringt aber noch weitere Vereinfachungen (u.a.):

  • Vereinheitlichung der Formen von Spendensammeleinrichtungen
  • Vereinfachtes Meldeverfahren für Vereine, die keiner Abschlussprüfungspflicht unterliegen
  • Einführung einer Haftung für unrichtige Datenübermittlung
  • Erweiterung einer Gebührenbefreiung für Strafregisterbescheinigungen
  • Erweiterung der Abzugsfähigkeit im Zusammenhang mit gemeinnützigen Stiftungen und Übernahme ins Dauerrecht
  • Einführung und Erhöhung von einkommensteuerbefreiten Freiwilligenpauschalen
  • Schaffung von Rechtssicherheit bei der Übertragung von Tätigkeiten einer gemeinnützigen Körperschaft auf eine eigentümerlose Körperschaft
  • Klarstellung bei Kooperationen zwischen Körperschaften
  • Ermöglichung von rückwirkenden Satzungsänderungen
  • Klarstellung bei begünstigungsfähiger tatsächlicher Geschäftsführung
  • Adaptierungen bei Ausnahmegenehmigungen

Wichtiges und richtiges Signal

Zusätzlich wird durch die Umsetzung des Gemeinnützigkeitsreformgesetzes verstärkt die Wertschätzung für die vielen Freiwilligen in Österreich betont. Tatsache ist: Ohne ihr Engagement wäre das Land ärmer und weniger herzlich. Ihre Hilfe und Einsatzbereitschaft sind keinesfalls selbstverständlich und verdienen Anerkennung. Die rechtliche Absicherung der Aufwandspauschale für Freiwillige wird von vielen Organisationen als wichtiges Signal betrachtet. Etwa 3,7 Millionen Menschen in Österreich investieren ihre Freizeit – oft mehr als 24 Stunden pro Woche – freiwillig und ehrenamtlich in Vereine, Initiativen, Projekte und Organisationen zum Wohl ihrer Mitmenschen. Für die circa 4.500 SPORTUNION-Vereine ist die tägliche Arbeit der ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen unverzichtbar und von unschätzbarem Wert: Über 50.000 Personen engagieren sich ehrenamtlich in der SPORTUNION, und das in mehr als 200 verschiedenen Sportarten.

Wertschätzung an 513.000 Ehrenamtliche

In den Dachverbänden ASKÖ, ASVÖ und SPORTUNION gibt es rund 15.000 Vereine, die von dieser Veränderung profitieren. „Die Änderung ist ein Meilenstein für das Ehrenamt. Vor allem nach den Krisenjahren könnte sie ein Konjunkturpaket für den Sport werden. Sie ist es auch eine Wertschätzung für das Engagement unserer Vereine. Künftig können diese aus dem zivilgesellschaftlichen Bereich neben Mitgliedsbeiträgen und Förderungen auch Gelder aus Spenden lukrieren“, freut sich SPORTUNION-Präsident Peter McDonald über die neuen Möglichkeiten. Derzeit engagiert sich beinahe jede:r dritte Freiwillige in Österreich ehrenamtlich in einem Sportverein. Laut der aktuellen Statistik Austria sind das 513.000 Menschen.

 

Die Änderung ist ein Meilenstein für das Ehrenamt. Ihre Unterstützung und ihr Einsatz sind keineswegs selbstverständlich und verdienen Anerkennung.

© Nino Manuguerra
Peter McDonald Pressefoto

Pauschale Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) – Information

Mit 2023 wurden die Tages- und Monatssätze der Pauschale Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) von maximal 60 auf 120 Euro bzw. maximal 540 auf 720 Euro erhöht. Gleichzeitig wurde eine jährliche Meldepflicht für den auszahlenden Verein/Verband eingeführt. Sport Austria hat mit dem Bundesministerium für Finanzen und der Österreichischen Gesundheitskasse die häufigsten Fragen zur Pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) abgestimmt und dazu den Leitfaden mit Praxisbeispielen verständlich und praxisnahe überarbeitet. Am 28. November hat Steuerrechtsexperte Benjamin Reichart von Audit Partner Austria Wirtschaftsprüfer GmbH bei einer Online-Informationsveranstaltung durch die häufigsten Fragen zur PRAE geführt und erläuterte diese an praxisnahen Beispielen. Die Präsentation und das Video dazu findest du hier:

Update zu PRAE

Die SPORTUNION wird für ihre Vereine eine Erfassungsdatei im Excelformat zur Verfügung stellen, die gleichzeitig in ELDA hochgeladen werden kann und Einzeleingaben in ELDA ersetzen wird. Diese Datei wird demnach jeder Verein nutzen können und dient auch zur Dokumentation aller PRAE’s in einem Verein. In der zweiten Jännerhälfte 2024 ist eine SPORTUNION-Online-Informationsveranstaltung geplant, die die wichtigsten Punkte für die ELDA-Anmeldung und -Meldung beleuchten soll und bei der auch die zuvor erwähnte Erfassungs- und Schnittstellendatei erklärt werden wird.

Das könnte dich auch interessieren...

Jubiläum: Zehn Jahre Europäische Woche des Sports in Österreich

Was 2015 als Antwort der Europäischen Kommission auf alarmierende Ergebnisse einer Eurobarometer-Studie begann, hat sich zu einer der größten Bewegungsinitiativen Europas entwickelt: die Europäische Woche des Sports mit dem Slogan #BeActive (heuer: 23. – 30. September 2025). Seither werden Millionen Menschen in ganz Europa eingeladen, Bewegung neu zu entdecken – unabhängig von Alter, Herkunft oder Fitnesslevel.

Gesunder Rücken-Kurse starten ins Wintersemester! Jetzt noch Restplätze sichern!

Rückenschmerzen vorbeugen, Beweglichkeit steigern und fit durch den Winter starten: Mit dem beliebten Gesundheitsprojekt Beweg’ Dich – Gesunder Rücken bietet die Österreichische Gesundheitskasse auch heuer wieder kostenlose Kurse an. Jetzt noch die Gelegenheit nutzen, sich einen Platz zu sichern und aktiv zu einem gesunden Rücken und mehr Lebensqualität beizutragen!

Ninja-Parcours, -Parks und -Hallen in Österreich: Die besten Ninja Warrior-Trainingsangebote für jedes Level

Vom Geheimtipp zum Trendsport: Mittlerweile gibt es landesweit dreizehn große Ninja-Parks und zahlreiche SPORTUNION-Vereine, die Training in der Nähe, Parcours für jedes Level und eigene Programme und Events für Schulklassen anbieten. Entdecke jetzt auf einen Blick, wo du in der Nähe selbst loslegen kannst – alle Infos und die Übersicht aller Ninja Warrior-Parks & -Halls in Österreich findest du auf unserer interaktiven Karte!