Neue Verordnung ab 15.03. (Montag): Nachwuchssport in Vereinen ist wieder möglich

Vereinssport findet ab Montag (15.03.2021) für Kinder und Jugendliche wieder in einem geordneten Rahmen statt. Die neue Verordnung bringt für den Sport folgende Änderungen mit sich:

  • Kinder- und Jugendsport bis 18 Jahre ist im Outdoor-Bereich künftig wieder möglich (von 6 bis 20 Uhr)
  • Präventionskonzept und Registrierungspflicht sind notwendig
  • Kinder und Jugendlich haben keine Testverpflichtung
  • Jede Sportart ist mit der 2-Meter-Abstandsregel möglich, also auch kontaktlose Trainingsformen von Mannschafts-/Kontaktsportarten (diese darf nur kurzfristig unterschritten werden)
  • Gruppengröße bei den Trainings liegt bei max. 10 Kinder/ Jugendliche zzgl. Bis zu 2 volljährige Betreuungspersonen (auf 20 m2 pro Person auf Sportstätte)
  • Alle Betreuungspersonen (Übungsleiter/in, Instruktor/in, Trainer/in…) müssen wöchentlich testen, sofern diese Sporteinheiten anleiten wollen. Es reicht allerdings, wenn spätestens alle sieben Tage ein negatives Ergebnis eines Antigen-Tests oder eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2 vorliegt. Sollte kein Testnachweis vorliegen, muss von den Betreuungspersonen eine FFP2-Maske getragen werden.
  • COVID-19-Präventionskonzept ist notwendig (Inhalt: Hygieneregeln für Sportler/innen, Gesundheitscheck, Hygienemaßnahmen Infrastruktur und Material, Contact Tracing). Unsere Handlungsempfehlungen können als Grundlage zur Erstellung eines COVID-19-Präventionskonzeptes herangezogen werden: https://sportunion.at/corona-virus (wird derzeit noch aktualisiert)
  • Verpflichtendes Contact Tracing: Sportstättenbetreiber, Veranstalter von Sportgruppen und Spitzensportveranstaltungen haben von Personen, die sich länger als 15 Minuten am betreffenden Ort aufgehalten haben, zum Zweck der Kontaktpersonennachverfolgung Vor- und Familiennamen, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit Datum und Uhrzeit des Betretens der Sportstätte zu erheben. Diese Daten sind der Bezirksverwaltungsbehörde auf Verlangen zur Verfügung zu stellen und müssen nach 28 Tagen gelöscht werden.
  • Sportcamps/Ferienlager im Sinne der außerschulischen Jugendarbeit sind möglich (Veranstaltungen im Rahmen dieser wieder mit 10 Kindern/Jugendlichen zzgl. 2 volljährigen Betreuungsperson) – je nach Präventionskonzept kann hier sogar der Mindestabstand bzw. die Maske weggelassen werden.
  • Das Land Vorarlberg entwickelte aufgrund der Infektionslage eigene Maßnahmen, die sich vom Rest Österreichs unterscheiden: https://corona-ampel.gv.at/aktuelle-massnahmen/regionale-zusaetzliche-massnahmen/vorarlberg/

 

Das könnte dich auch interessieren...

Moderne Vereinsverwaltung: „KASU wurde aus einem Verein für Vereine entwickelt”

Anmeldungen per E-Mail, Mitgliederdaten in Excel, Abrechnungen kurz vor dem Nervenzusammenbruch – für Hannes Blauensteiner, Obmann der SPORTUNION Tulln, Antrieb genug, selbst eine Lösung zu bauen. KASU digitalisiert und automatisiert die Vereinsverwaltung und gibt Ehrenamtlichen zurück, was ihnen am meisten fehlt: Zeit für den Sport. Im Interview erklärt Blauensteiner, wie KASU entstanden ist und was es von anderen Lösungen unterscheidet.

#Be Active Youth Labs: Junge Ideen für den Sport von morgen

Wer trifft eigentlich die Entscheidungen im organisierten Sport – und wer fehlt dabei? Die #BeActive Youth Labs stellen genau diese Frage. Das partizipative Innovationsformat im Rahmen der Europäischen Woche des Sports richtet sich an junge Erwachsene zwischen 18 und 29 Jahren und bringt frische Perspektiven in die Strukturen des Sportsystems. Bis 8. Juli 2026 können sich interessierte junge Menschen bewerben!