Corona-Schutzmaßnahmen wurden gelockert

Die Bundesregierung hat zuletzt neue Corona-Regeln beschlossen: Seit dem 19.02.2022 gilt die 3G-Regel für Sportstätten und Zusammenkünfte österreichweit, mit Ausnahme von Wien.

Die in Kraft getretenen Novellen der COVID-Bundes- und -Wiener Verordnung bringen v.a. folgende Auswirkungen auf den Sport mit sich:

  • Für nicht-öffentliche Sportstätten gilt 3G (in Wien indoor weiterhin 2G)
  • Für Zusammenkünfte (Training, Wettkampf, Kurs…) gilt 3G (in Wien 2,5G – also 2G oder ein PCR-Test max. 48h alt)
  • Die Spitzensportbestimmungen bleiben unverändert

In den restlichen Bundesländern gelten bezüglich der Sportausübung die Maßnahmen des Bundes.

Nähere Infos sind unter sportunion.at/corona-virus zu finden.

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