Aufgrund der steigenden Zahlen in den Intensivstationen hat die Bundesregierung neue Schutzmaßnahmen beschlossen.
Die heute in Kraft getretene neue Corona-Verordnung bringt einen bundesweiten Lockdown für Ungeimpfte mit sich. Nachwuchssport wird etwa weiterhin möglich sein, vereinzelt haben die Bundesländer zusätzliche Regelungen beschlossen.
Hier die wichtigsten Punkte den Sport:
- Zusammenkünfte, ungeachtet der Teilnehmenden, auch an öffentlichen Orten, nur mehr mit 2G-Nachweis
- Ungeimpfte dürfen nur an öffentlichen Orten im Freien Sport betreiben – entweder alleine, mit Personen aus dem gemeinsamen Haushalt, einzelnen engsten Angehörigen oder einzelnen wichtigen Bezugspersonen
- bis zum Ende der Schulpflicht gilt der Ninja-Pass weiterhin als 2G-Nachweis (in Wien nur bis 12 Jahre und 3 Monate)
- eine Erstimpfung in Kombination mit einem PCR-Test gilt ebenfalls weiterhin als 2G-Nachweis
Nähere Infos sind unter sportunion.at/corona-virus zu finden.