Eckpunkte der ab Freitag geltenden Corona-Maßnahmen

Im Kampf gegen das Coronavirus hat die Bundesregierung heute Änderungen der COVID-19-Maßnahmenverordnung angekündigt, welche ab Freitag (23.10.2020) in Kraft treten. Details und Interpretationen werden erst möglich sein, wenn der Verordnungstext veröffentlicht wird. Künftig dürfen sich bei allen Veranstaltungen und Privat-Treffen ohne Sitzplatz-Zuweisung nur mehr maximal sechs Erwachsene indoor, im Freien nur mehr zwölf (jeweils plus minderjährige Kinder) treffen. Im Rahmen der neuen Verschärfungen, werden behördlich genehmigte Events auf 1.000 indoor und 1.500 outdoor reduziert.

Der aktive Sport soll aufrecht bleiben, dank der Präventionskonzepte und der Disziplin aller Beteiligten sind bis heute kaum Clusterbildungen beim Sporttreiben bekannt. Im sportspezifischen Bereich wird es vorerst keine neuen Regeln geben. Die für die Sportart notwendige Teilnehmerzahl – im Fußball etwa elf plus elf auf dem Platz, dazu Reservespieler/innen und notwendiges Personal (Trainer/in, Betreuer/in, Schiedsrichter/in etc.) – ist weiter erlaubt.

Hier eine Übersicht der ab dem kommenden Freitag den Sport betreffenden Eckpunkte der neuen Verordnung:

Für Sportveranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze (Kurse, Trainings, Wettkämpfe etc.) im Breitensport

  • outdoor max. 12 Personen
  • indoor max. 6 Personen
  • mehrere Gruppen parallel möglich ohne Durchmischung (mit Mindestabstand)
  • für den Sport sollen diese Regeln für 4 Wochen befristet gelten

Sportveranstaltungen mit Zuseher/innen (zugewiesene Sitzplätze)

  • outdoor max. 1.500 Personen
  • indoor max. 1000 Personen
  • die Bewilligungspflicht liegt bei 250 Personen
  • durchgehende Maskenpflicht

Allgemeines

  • generelle Anzeigepflicht von Veranstaltungen indoor ab 7 Personen und outdoor ab 13 Personen (an Mustervorlage wird gearbeitet)
  • es gilt generelle Maskenpflicht (außer bei der Sportausübung selbst), d.h. auch am  Sitzplatz (ob nur indoor, ist noch nicht klar)
  • keine Ausgabe von Speisen und Getränken (damit auch kein Kantinenbetrieb)
  • weiter aufrecht sind folgende Punkte:
    • ausgenommen sind Personen, die für die Durchführung der Veranstaltung notwendig sind
    • bei Eltern-Kind-Turnen sind minderjährige Kinder nicht in die Personenanzahl eingerechnet werden (6 Elternteile und 6 Kinder möglich)
    • die Genehmigungspflicht für Veranstaltungen bei 250 bleibt bestehen

Das könnte dich auch interessieren...

SPORTUNION SMART ENERGY: Gemeinsam in eine energieeffiziente Zukunft!

Am 30. September wurde in der MOONCITY in Salzburg SPORTUNION SMART ENERGY der Öffentlichkeit präsentiert. SPORTUNION SMART ENERGY  bündelt Know-how, Partnernetzwerke und maßgeschneiderte Lösungen, damit Vereine von modernen Energie- und Mobilitätslösungen profitieren können, ohne den organisatorischen Aufwand allein tragen zu müssen. Die Bilder ganz unten in der Galerie zeigen die Highlights des Kick-offs von SPORTUNION SMART ENERGY und geben Einblicke in die neue Partnerschaft.

SPORTUNION E-Power: Ladestationen für E-Autos direkt am Vereinsstandort

E-Ladestationen für Sportvereine: Mit SPORTUNION E-Power wird der Vereinsstandort um moderne und nachhaltige Ladeinfrastruktur erweitert – einfach, flexibel und zukunftssicher. Mitglieder, Besucher:innen und externe Personen können ihre E-Autos bequem während Training, Wettkampf oder Vereinsbetrieb laden. Gleichzeitig eröffnet sich für Vereine die Möglichkeit, zusätzliche Einnahmen zu generieren und das eigene Angebot attraktiv zu erweitern.

„Vorher waren es Stunden, heute ist es oft eine Sekundengeschichte”

Ein Blick hinter die Kulissen: SPORTUNION Kapelln gehört zu den ersten Pilotvereinen, die das digitale Verwaltungssystem KASU im laufenden Betrieb einsetzen. Fabian Strobl, Obmann und Verantwortlicher für die Vereinsverwaltung, berichtet im Gespräch über den Umstieg von früheren System, den Alltag mit der neuen Software und die konkreten Zeitersparnisse für rund 120 Mitglieder und 8 Übungsleiter:innen.

Effiziente Personaladministration im Sportverein: „Du konzentrierst dich auf den Sport, UNION Today kümmert sich um den Rest”

UNION Today, der Sport- und Bewegungsbetreuungsverein der SPORTUNION Österreich, macht Vereinsarbeit einfacher: Er übernimmt die Administration rund um Trainer:innen- und Mitarbeiter:innen-Anstellungen, sorgt für rechtlich sichere Rahmenbedingungen und schafft Planbarkeit bei Abrechnungen. Du konzentrierst dich auf den Sport – wir kümmern uns um den Rest. Bei einem Jahresvertrag gibt’s das erste Monat Betreuungspauschale gratis!

Preisvergleich mit Tarifkalkulator: Errechne jetzt deine Ersparnis durch die SPORTUNION-Energietarife!

Energie ist für Sportvereine, aber auch für jedes Vereinsmitglied, ein wesentlicher Kostenfaktor. In den vergangenen Monaten haben wir deshalb am österreichweiten Energie- und Mobilitätsprojekt „SPORTUNION SMART ENERGY” gearbeitet, von dem SPORTUNION-Vereine und -Mitglieder profitieren. Jetzt wechseln & ab sofort sparen ist mit unserem Wechselguide absolut einfach!