Information: Photovoltaik-Anlagen 2020

Fakten:

Durch die Förderung von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) bis maximal 5 kWpeak will der Klima- und Energiefonds attraktive Anreize für die umwelt- und klimafreundliche Stromversorgung schaffen.

Ziel und Zweck:

Der Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung unterstützt den Einsatz von klimaschonenden und umweltfreundlichen Stromerzeugungsanlagen und fördert mit dieser Aktion die Errichtung von PV-Anlagenwerden und trägt somit zur Erfüllung des von Österreich ratifizierten Weltklimaabkommens bei.

Fördergegenstand:

Gefördert werden ausschließlich neu installierte, im Netzparallelbetrieb geführte PV-Anlagen.

Voraussetzungen:
  • Keine Beschränkung hinsichtlich der Größe der PV-Anlage, gefördert werden allerdings maximal 5 kWpeak.
  • Die Anlage muss dem Stand der Technik entsprechen und von einer befugten Fachkraft fach- und normgerecht montiert und installiert werden.
  • Die errichtete PV-Anlage muss mindestens 10 Jahre in Betrieb bleiben.
  • Pro Standort wird nur eine PV-Anlage gefordert bzw. nur ein Förderantrag pro PV-Anlage.
Antragsberechtigt:

Privatpersonen, Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen etc. eine Förderung beantragen.

Förderzeitraum:

Solange Budgetmittel vorhanden sind kann bis 31. März 2021 ein Antrag gestellt werden. Das Lieferdatum der PV-Anlage darf allerdings nicht vor dem 22. Juni 2020 liegen.

Förderhöhe:
  • Bei Einzelanlagen € 250,00/kWpeak (bzw. € 350,00/kWpeak bei gebäudeintegrierten PV-Anlagen (GIPV))
  • Bei Gemeinschaftsanlagen € 200,00/kWpeak (bzw. € 300,00/kWpeak bei GIPV)
Registrierung und Antragstellung:

Die Registrierung erfolgt ausschließlich online und kann ab 22. Juni 2020 bis spätestens 31. März 2021 durchgeführt werden. Diese ist für die Antragstellung erforderlich.

Ist diese erfolgt sind die Förderungsmittel automatisch reserviert und man erhält einen Bestätigungs-E-Mail mit einem individuellen Link zur Online-Plattform der Antragstellung.

Registrierung und Link zur Online-Plattform sind 12 Wochen gültig, danach ist keine Antragstellung mehr möglich. Eine erneute Registrierung im Rahmen der Förderaktion ist nicht möglich. Zum Zeitpunkt der Registrierung für eine Förderung muss somit sichergestellt sein, dass die PV-Anlage innerhalb der 12-wöchigen Frist fertig gestellt und abgerechnet werden kann.

Nach Errichtung der Anlage und spätestens 12 Wochen nach dem Zeitpunkt der Registrierung kann der Antrag mit allen notwendigen Unterlagen über die Online-Plattform gestellt werden.

Weiterführende Informationen:

Inhaltliche Fragen sind per E-Mail an pv@kommunalkredit.at bzw. telefonisch an  01/316 31-730 zu richten.

Links: Klima+Energiefonds-Website / Leitfaden Photovoltaik-Anlagen / Registrierung / verfügbares Förderbudget / FAQ

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