Webinar – SPORTUNION-Kurse im online Format

Über die SPORTUNION Akademie werden rund 170 Kurse pro Halbjahr für ÜbungsleiterInnen und sportinteressierte Personen durchgeführt. Durch COVID19 sind natürlich auch diese Kurse derzeit ausgesetzt. Die SPORTUNION geht neue Wege und bietet ab sofort online Seminare im Bereich der Funktionärskurse an.

Ab 28. April startet die SPORTUNION Wien die ersten online Kurse für VereinsmitgliederInnen, die sich weiterbilden möchten.

Von Vereinsrecht über Kurse zur Abrechnung von Fördermitteln ist alles dabei.

Nach Anmeldung auf der SPORTUNION Akademie Website, können Vereinsfunktionäre aller SPORTUNION Vereine kostenlos an den Angeboten teilnehmen.

Einfach auf den Link klicken und gleich anmelden:

 

 

Die Kurse ab dem 01. Juli 2020 sind unter www.sportunion-akademie.at abrufbar.

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PRAE: Webinar zum Thema “Digitale PRAE-Meldung” ist online

Am 16. Februar luden SPORTUNION und Sport Austria zu einem Webinar mit allen relevanten Informationen zum Thema “Digitale PRAE-Meldung”. Vortragende der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), der Sport Austria sowie von SPORTUNION Österreich erklärten alle Details zur Registrierung in ELDA, die Anwendung des SPORTUNION PRAE-Schnittstellendokuments sowie zur digitalen Meldung der PRAE in ELDA.

Neues Angebot im Verein? Neuer Semesterkurs? Ausbildung von Übungsleiter:innen? Der SPORTUNION Vereinsbonus hilft!

Das offene Vereinsbonus-Fördersystem der SPORTUNION bietet eine bedarfsgerechte Förderung, die auf die individuellen Anforderungen jedes Vereins zugeschnitten ist. Im Jahr 2024 möchte die SPORTUNION ihre gesellschaftliche Verantwortung durch die Förderung neuer Vereine weiterhin unterstreichen und so zu einem nachhaltigen Sportvereinsleben beitragen.

PRAE: Update zur Meldepflicht bis Ende Februar 2024

Mit der Erhöhung der pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) sind auszahlende Vereine verpflichtet der jährlichen Meldepflicht nachzukommen. Ist die elektronische Übermittlung mangels technischer Voraussetzungen nicht zumutbar, ist ein L 19-Formular in Papierform bis spätestens Ende Februar postalisch an das Finanzamt zu übermitteln. Die elektronische Meldung erfolgt mittels ELDA und wird bis spätestens 6. Februar 2024 möglich sein.