Sport nur mehr an öffentlichen Orten im Freien möglich

Die mit Dienstag, 17. November in Kraft tretende neue Verordnung bringt weitere Einschnitte in unser Leben und auch den Sportbereich mit sich.

  • Sport ist nur mehr im eigenen privaten Wohnbereich und auf öffentlichen Orten im Freien möglich – Sportstätten müssen geschlossen bleiben
  • Die Ausnahme für SpitzensportlerInnen bleibt wie bisher

Die ab 17. November gültige Verordnung finden Sie hier.

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