NPO-Fonds: Anträge über das 1. Quartal 2022 ab 4. Juli möglich

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Im Rahmen der Corona-Hilfe wurden über 52.000 Anträge eingebracht und rund 755 Mio. Euro ausbezahlt. Neue Anträge können bis 31. Oktober gestellt werden.

Um gemeinnützige Einrichtungen – von Sport- und Kulturvereinen über Umwelt-NGO und Hilfsorganisationen bis hin zu anerkannten Glaubensgemeinschaften und Freiwilligen Feuerwehren – bestmöglich durch die Pandemie zu bringen, haben Parlament und Bundesregierung den Unterstützungsfonds für Non-Profit-Organisationen (NPO-Fonds) eingerichtet. Korrespondierend zu den COVID-Hilfen für gewinnorientierte Unternehmen bietet auch der NPO-Fonds weiterhin Hilfe für den Pandemie-bedingt schwierigen vergangenen Monaten. Auch für das 1. Quartal 2022 kann daher ab 4. Juli wie gewohnt über die elektronische Plattform www.npo-fonds.at beantragt werden.

Rund 755 Mio. für den gemeinnützigen Sektor

Für das 1. Quartal 2022 werden wie schon bisher Fixkosten wie etwa Mieten und Betriebskosten gefördert, und zwar bis zu einer Höhe von maximal 90 % des Einnahmenentfalls. Als Vergleichsbasis dient dabei ein Viertel der Jahreseinnahmen 2021, wobei auch Zahlungen des NPO-Fonds als Einnahmen zählen. Für Basis-Personalkosten, die auch bei extremer Einschränkung des Betriebs entstehen, sowie für dringend nötige Reparaturen und Investitionen gibt es weiterhin einen pauschalen “Struktursicherungsbeitrag” in der Höhe von 5 % der Einnahmen des vergangenen Jahres (bis zu einer Obergrenze von 35.000 Euro). Die Maximalförderung liegt bei insgesamt 200.000 Euro.

Der NPO-Fonds hat seit seiner Schaffung bereits mehr als 52.000 Anträge über ein Volumen von rund 755 Mio. Euro ausgezahlt und ist ein europaweit einzigartiges Unterstützungsinstrument für den nicht nur gesellschaftlich wichtigen, sondern auch wirtschaftlich immer relevanter werdenden gemeinnützigen Sektor.

Anträge für das 1. Quartal 2022 sind bis 31. Oktober 2022 möglich. Der Stichtag für anspruchsberechtigte Sportvereine im Rahmen einer Neugründung wurde vom 10. März 2020 auf den 31. August 2021 geändert.

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