Wichtiger Öffnungsschritt ermöglicht Comeback für Nachwuchssport in Vereinen.
Mit der in Kraft tretenden neuen Verordnung der Bundesregierung ist ab Montag, 15. März eine Rückkehr für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre im organisierten Sport im Outdoor-Bereich möglich. „Das ist ein kleiner Schritt für den Sport im Allgemeinen, ein großer Schritt für die Kinder und Jugendlichen. Im Übrigen der einzige bundesweite Öffnungsschritt mit diesem Tag. Denn vor allem die junge Generation hat unter dem langen Sport-Lockdown und dem daraus resultierenden Bewegungsmangel gelitten“, betont SPORTUNION Oberösterreich-Präsident Franz Schiefermair. Alleine vor der Pandemie betreute die SPORTUNION OÖ mit ihren 715 Mitgliedsvereinen 80.000 Kinder und Jugendliche wöchentlich.
Verantwortungsvolles Ende des Sport-Lockdowns
Die SPORTUNION setzt sich auch für die nächsten Schritte eines verantwortungsvollen Ende des Sport-Lockdowns ein. Ein konkreter Drei-Stufen-Plan für geordnete Öffnungen und eine Beendigung des sportlichen Stillstands wurde gemeinsam mit den Verbänden des organisierten Sports erarbeitet und der Bundesregierung bereits übergeben.
„Endlich dürfen Kinder und Jugendliche in ihren Sportvereinen wieder durchstarten. Damit kehrt neben der gemeinsamen gesunden Bewegung auch ein wichtiges Stück Lebensfreude zurück. Nach dem erfreulichen ersten Schritt für den Nachwuchssport, braucht es nach einem Jahr Corona-Ausnahmezustand endlich Planungssicherheit für den gesamten Vereinssport. Im Sinne des Drei-Stufen-Plans sollten jetzt auch weitere notwendige Perspektiven für ein verantwortungsvolles Comeback geschaffen werden“, betont Präsident Franz Schiefermair, der durch den steigenden Bewegungsmangel vor gravierenden Gesundheitsschäden in der Gesellschaft warnt.
Sport mit Abstand und Sicherheit
Damit die Kinder und Jugendlichen einer sportlichen Tätigkeit nachkommen dürfen, muss der Verein ein Präventionskonzept vorlegen können und eine Registrierungspflicht ist notwendig. „Unsere Vereine haben schon sportartspezifische Sicherheitskonzepte ausgearbeitet und im letzten Jahr bewiesen, dass das auch funktionieren wird“, so Schiefermair. Das Comeback des Vereinssports kann damit auch verantwortungsvoll gestartet werden.
Für die Kinder und Jugendlichen besteht keine Testverpflichtung. Lediglich die anwesenden Betreuungspersonen (ÜbungsleiterIn, InstruktorIn, TrainerIn…) müssen sich wöchentlich testen, sofern sie Sporteinheiten anleiten wollen. Es reicht allerdings, wenn spätestens alle sieben Tage ein negatives Ergebnis eines Antigen-Tests oder eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2 vorliegt (die Aktualität von 48 bzw. 72 h ist also nun doch nicht notwendig). Sollte kein Testnachweis vorliegen, muss von den Betreuungspersonen eine FFP2-Maske getragen werden.
Die Gruppengröße liegt bei maximal 10 Kindern bzw. Jugendlichen und bis zu 2 volljährigen Betreuungspersonen. Während dem Training muss ein Abstand von zwei Metern eingehalten werden. Somit sind auch kontaktlose Trainingsformen von Mannschafts- und Kontaktsportarten möglich.
Antragstellung NPO-Fonds viertes Quartal
Die Bundesregierung hat im vergangen Jahr den Fonds für Non-Profit-Organisationen ins Leben gerufen, um gemeinnützige Vereine während der Pandemie finanziell zu unterstützen. Bestätigt wird diese effektive Hilfe durch unzählige positive Rückmeldungen der SPORTUNION Vereine. Von 5. März bis 15. Mai 2021 können die Anträge für das 4. Quartal 2020 gestellt werden (npo-fonds.at). „Ich kann an die Vereine nur appellieren, dieses Instrument zu verwenden und um Förderung anzusuchen“, so der Präsident.