In Zeiten von Corona ist die Durchführung von Bewegungsangeboten und Sportveranstaltungen eine Herausforderung für Vereinsfunktionäre. Entsprechend der derzeit geltenden Verordnung der Bundesregierung (Stand 23.10.2020) muss bei Veranstaltungen
– mit über sechs Personen in geschlossenen Räumen und
– mit über 12 Personen im Freien
ab 1. November 2020 ein Präventionskonzept ausgearbeitet und umgesetzt werden. Außerdem sind diese Veranstaltungen (sofern sie nicht ohnehin der Bewilligungspflicht unterliegen) der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde unter Vorlage des Präventionskonzepts anzuzeigen.
Für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit über 50 Personen und Veranstaltungen im Freien mit über 100 Personen ist ein COVID-19-Beauftragter zu bestellen.
Auch wenn Schulungen bis dato nicht verpflichtend vorgeschrieben sind, möchten wir unsere Mitgliedsvereine unterstützen und bieten daher in Kooperation mit den beiden anderen Dachverbänden und dem WIFI Oberösterreich eine Ausbildung zum „COVID- Vereinsbeauftragten“ an. Der Umfang des Basiskurs “COVID – Vereinsbeauftragter” beträgt 5 EH und wird bis Jahresende 10 mal in Oberösterreich angeboten (siehe Termine unten).
Funktionäre von SPORTUNION OÖ – Mitgliedsvereinen bekommen 100% der Ausbildungskosten von der SPORTUNION Oberösterreich gefördert.
Gleich anmelden unter:
https://www.fsooe.at/vereins-sicherheitsbeauftragter-covid-19
Für weitere Fragen zur Ausbildung bzw. zur Abwicklung der Förderung steht Ihnen gerne
Clemens Reichenberger (clemens.reichenberger@sportunionooe.at) zur Verfügung.
Für die Rückerstattung der Kosten übermitteln sie bitte die Teilnahmebestätigung, die Rechnung und die Zahlungsbestätigung.