PRAE Ausnahmeregelung beschlossen

Die Ausnahmesituation rund um COVID-19 hat betreffend die Verwendung der Pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) einige Fragen aufgeworfen. Da für Heimtrainings bzw. angeleitete Trainings via Videokonferenz kein Reiseaufwand entsteht bzw. entstand, dürfte die PRAE nicht sozial- und steuerfrei zur Auszahlung gebracht werden. Durch intensive Bemühungen des Sports konnte nun eine Ausnahmeregelung für die Anwendung der PRAE erwirkt werden, welche gestern im Nationalrat beschlossen wurde.

Gemäß dieser darf, wenn aufgrund der COVID-19 Krise Sportstätten gesperrt sind bzw. waren und alle anderen Voraussetzungen (Ausübung in nebenberuflicher Tätigkeit, Einhaltung der Tageshöchstgrenze von € 60.- etc.) für den Bezug erfüllt sind, auch ohne das Vorliegen einer Reisetätigkeit (z.B. Training zu Hause, Training in Form einer Videokonferenz) vom Verein/Verband steuer- und sozialversicherungsfrei eine PRAE ausgezahlt werden kann. Zeitraum der Anwendbarkeit: 16.3.2020 (Beginn Schließung der Sportstätten) bis 31.12.2020. Diese Ausnahmeregelung gilt rückwirkend mit 16.3. für die Zeiträume im Jahr 2020, in welchen die Sportstätten gesperrt sind. Die „Einsatztage“ sind entsprechend zu dokumentieren, auch wenn die „Einsatztage“ zu Haus erbracht wurden.


Die entsprechenden Formulare und Richtlinien zur PRAE finden sie auf https://sportunion.at/ooe/download-bereich/.

Die entsprechenden gesetzlichen Sonderregelungen finden Sie auf www.parlament.gv.at

Das könnte dich auch interessieren...

foodora Linzathlon: beat the city!

Der fünfte Linzathlon steht vor der Tür! 2024 kannst du wieder an der härtesten Sightseeingtour der Welt in Linz teilnehmen und gleichzeitig an den schönsten Linzer Sehenswürdigkeiten vorbeikommen! Am 25. Mai 2024 findet der foodora Linzathlon statt, ein Hindernislauf im Herzen von Linz. Schnapp dir deine Vereinskolleg:innen und nehmt als Verein teil! Spaß pur ist