Erste Lockerung der Maßnahmen im Sportbereich

Zusammenfassung der Lockerungen im …

… Freizeit- und Breitensport ab 1. Mai
Einzel- und kontaktarme Sportarten outdoor werden gegenüber Mannschafts-, Kampf sowie Indoor-Sportarten bevorzugt.

Ausnahmen des Betretungsverbots ab 1. Mai für:
Freiluft-Sportstätten wie z.B. Leichtathletik-Anlagen, Tennisplätze, Golfplätze, Reitsportanlagen, Bogen- & Schießanlagen, Segelfliegen
Es wird ein detaillierter Kriterienkatalog (welche Sportarten) vom Gesundheitsministerium veröffentlicht werden.
Ausführungsempfehlungen werden von den jeweiligen Fachverbänden geliefert.

Ausdrücklich festgehalten wird, dass die Innenanlagen dieser Sportstätten wie Kabinen, Duschen oder Kantinen bis auf weiteres geschlossen bleiben und nicht benützt werden dürfen. Auch das Verweilen auf der Sportstätte außerhalb der Sportausübung ist untersagt.

Empfehlungen für Sportarten ohne Sportstätte (Laufen, Radfahren, Walken, Gehen,…):
Der Abstand zwischen Personen muss hier mehr als die üblichen 1,5m betragen (anderes Ein -und Ausatemverhalten). 4m bis 5m bei schnellem Gehen, 10m bei schnellem Laufen – diagonal versetztes Gehen/Laufen wird empfohlen.

Risikosportarten (z.B. Bergtouren, Mountainbiken,…):
weiterhin Appell um Zurückhaltung (Rettungskräfte- & Krankenhauskapazitäten)

 

… Spitzensport ab 20. April
Spitzensportler sind jene Personen, die Sport auch beruflich ausüben, die daraus Einkünfte erzielen und international hochklassig an Bewerben teilgenommen haben oder sich darauf vorbereiten (nach Krise). Für diese Athleten, die sich auf Olympia vorbereiten, für Heeressportler, Spitzenpolizeisportler und Wintersportathleten gilt die Ausnahme des Betretungsverbots von Sportstätten, auch indoor. Hier sind Mindestabstände von mind. 2m einzuhalten, mind. 20m² indoor pro Person (Betreuer zählen hier auch) einzuhalten und es ist auf die Desinfektion der Sportgeräte usw. zu achten.

Fußball-Bundesliga & Cup-Finalist     ab 20. April
Die Regierung ermöglicht ab 20. April Kleingruppentrainings, ob und wie der Spielbetrieb in der höchsten österreichischen Fußballklasse wieder aufgenommen wird, muss die Liga/der ÖFB entscheiden. Vor jedem Spiel sind alle teilnehmenden Personen im kürzest möglichen Abstand auf eine Corona-Infektion zu testen.

 

In allen Bereichen gilt es die entsprechenden Erlässe und Verordnungen der Bundesregierung zu berücksichtigen.

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