Energieeffiziente Sportstätten: Förderung endet 2025! Jetzt Antrag stellen!

Das Förderprogramm „Energieeffiziente Sportstätten“ wird nicht fortgeführt und läuft mit 31. Dezember 2025 aus. Das bedeutet: Vereine müssen die KPC-Förderung „Energieeffiziente Sportstätten“ noch bis Ende des Jahres beantragen, wenn sie im nächsten Jahr Projekte umsetzen wollen. Infos über die wichtigsten Fristen, Hinweise und alternativen Fördermöglichkeiten hier!

Hinweise zur Antragstellung

  • Die Unterlagen sollten bereits bei der Online-Einreichung möglichst vollständig sein.
  • Es ist empfehlenswert, dem Antrag einen Projektzeitplan beizulegen (spätester Projektabschluss: 31.12.2026).
  • Bei Umrüstungen von Flutlichtanlagen auf LED ist eine Bestätigung der Einhaltung der ÖNORM O 1052 „Lichtimmissionen“ erforderlich.

Wichtige Fristen

  • Einreichung von Anträgen: bis 31. Dezember 2025 über das Onlineportal der KPC
  • Vollständige Antragseinreichung: bis 30. Juni 2026
  • Projektabschluss: bis 31. Dezember 2026

Vergleichbare KPC-Förderprogramme ab 2026

Sportstättenbetreiber:innen können auch nach Auslaufen der „Energieeffizienten Sportstätten“ auf folgende Förderprogramme der KPC zurückgreifen:

Thermische Gebäudesanierung
Thermische Gebäudesanierung für Betriebe

• Fördert umfassende thermische Sanierungen.
• Die Förderpauschalen sind geringer als im bisherigen Programm „Energieeffiziente Sportstätten“.
• Vereine können jedoch ebenfalls bis zu 50 % der förderfähigen Kosten erstattet bekommen.

Menschen aus dem Sportbereich zeigen Engagement für den Umweltschutz am Earth Day, unterstützt durch die Green SPORTUNION mit Fokus auf Nachhaltigkeit und Klimaschutz.
Erneuerbare Wärmeerzeuger < 100 kW

• Förderung des Heizungstauschs von fossilen auf erneuerbare Heizsysteme.
• Die Förderpauschalen sind geringer als bei den „Energieeffizienten Sportstätten“.
• Vereine können bis zu 50 % der förderfähigen Kosten erhalten.
• Wichtig: Die Förderung wird erst nach Umsetzung der Maßnahme beantragt.

Empfehlung: Sportstättenbetreiber:innen, die LED-(Flutlicht-)Umrüstungen oder ähnliche Energiesparmaßnahmen planen, sollten diese zeitnah umsetzen und noch im Rahmen des laufenden Förderprogramms „Energieeffiziente Sportstätten“ einreichen, um die derzeit verfügbaren Fördermittel zu nutzen.

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