Das Förderprogramm „Energieeffiziente Sportstätten“ wird nicht fortgeführt und läuft mit 31. Dezember 2025 aus. Das bedeutet: Vereine müssen die KPC-Förderung „Energieeffiziente Sportstätten“ noch bis Ende des Jahres beantragen, wenn sie im nächsten Jahr Projekte umsetzen wollen. Infos über die wichtigsten Fristen, Hinweise und alternativen Fördermöglichkeiten hier!
Hinweise zur Antragstellung
- Die Unterlagen sollten bereits bei der Online-Einreichung möglichst vollständig sein.
- Es ist empfehlenswert, dem Antrag einen Projektzeitplan beizulegen (spätester Projektabschluss: 31.12.2026).
- Bei Umrüstungen von Flutlichtanlagen auf LED ist eine Bestätigung der Einhaltung der ÖNORM O 1052 „Lichtimmissionen“ erforderlich.
Wichtige Fristen
- Einreichung von Anträgen: bis 31. Dezember 2025 über das Onlineportal der KPC
- Vollständige Antragseinreichung: bis 30. Juni 2026
- Projektabschluss: bis 31. Dezember 2026
Vergleichbare KPC-Förderprogramme ab 2026
Sportstättenbetreiber:innen können auch nach Auslaufen der „Energieeffizienten Sportstätten“ auf folgende Förderprogramme der KPC zurückgreifen:

Thermische Gebäudesanierung für Betriebe
• Fördert umfassende thermische Sanierungen.
• Die Förderpauschalen sind geringer als im bisherigen Programm „Energieeffiziente Sportstätten“.
• Vereine können jedoch ebenfalls bis zu 50 % der förderfähigen Kosten erstattet bekommen.

Erneuerbare Wärmeerzeuger < 100 kW
• Förderung des Heizungstauschs von fossilen auf erneuerbare Heizsysteme.
• Die Förderpauschalen sind geringer als bei den „Energieeffizienten Sportstätten“.
• Vereine können bis zu 50 % der förderfähigen Kosten erhalten.
• Wichtig: Die Förderung wird erst nach Umsetzung der Maßnahme beantragt.
Empfehlung: Sportstättenbetreiber:innen, die LED-(Flutlicht-)Umrüstungen oder ähnliche Energiesparmaßnahmen planen, sollten diese zeitnah umsetzen und noch im Rahmen des laufenden Förderprogramms „Energieeffiziente Sportstätten“ einreichen, um die derzeit verfügbaren Fördermittel zu nutzen.
