Online-Vereinsinformationsveranstaltung zur digitalen PRAE-Meldung in Kooperation mit Sport Austria

Mit der Erhöhung der pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) sind auszahlende Vereine verpflichtet der jährlichen Meldepflicht nachzukommen. Aufgepasst! Am Freitag, den 16. Februar 2024, wird um 15:00 Uhr eine Online-Informationsveranstaltung für Vereinsfunktionär:innen zur digitalen PRAE-Meldung stattfinden. Alle Infos dazu gibt es hier.

Mit der Erhöhung der Höchstsätze wurde eine jährliche Meldepflicht für Sportvereine eingeführt. Dabei müssen alle PRAE-Auszahlungen aus dem Jahr 2023 bis spätestens 29. Februar 2024 gemeldet werden. Am Freitag, den 16. Februar 2024, wird um 15 Uhr eine Online-Informationsveranstaltung für Vereinsfunktionär:innen zur digitalen PRAE-Meldung stattfinden. Dabei werden die wichtigsten einzelnen Schritte erklärt wie Vereine die digitale Meldung durchführen können und wie das SPORTUNION PRAE-Schnittstellendokument gleichzeitig als Erfassungstool als auch für die Meldung in ELDA benutzt werden kann.

ID-Austria beantragen und bei ELDA registrieren

Die ID Austria ist Voraussetzung, um einen Verein bei ELDA registrieren zu können. Solltest du noch keine ID Austria besitzen, findest du hier alle benötigten Informationen dazu. Anschließend kannst du über die ELDA-Website mit der Registrierung des Vereins beginnen. Hier geht es direkt zur Registrierung. Nach erfolgreicher Prüfung der Registrierung seitens ELDA kannst du dich anschließend mit deiner ID Austria und den zugesendeten Zugangsdaten einloggen.

Symbolfoto eines PRAE-Formulars

Geplante Erleichterung der Meldung in ELDA

Um für Vereine die Meldung möglichst einfach zu halten, hat die SPORTUNION eine Excel-Datei erstellt, in welcher alle ausgezahlten PRAE‘s erfasst und später direkt in ELDA importiert werden können. Dieses Schnittstellendokument wird im Zuge der Online-Infoveranstaltung dann unter https://sportunion.at/service/vereinsfinanzen/abrechnung/prae/ zum Dowload bereitstehen. Am Ende der Seite findest du aber bereits eine Vorlage, in der alle später benötigten Felder befüllt werden können. Anschließend müssen diese Daten nur noch in die finale Excel-Datei kopiert werden, um den Upload in ELDA zu ermöglichen.

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REMINDER: PRAE-Meldepflicht bis 28. Februar 2025

Die pauschale Reiseaufwandsentschädigung bietet gemeinnützigen Sportvereinen die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 120€ täglich bzw. 720€ pro Person monatlich an Sportler:innen, Schiedsrichter:innen und Sportbereuter:innen steuer- und sozialversicherungsfrei auszubezahlen. Beträge für das Jahr 2024 müssen bis 28. Februar 2025 im Rahmen der PRAE-Meldepflicht an das Finanzamt übermittelt werden.

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Am 05. Dezember 2024 wird im Rahmen des “Internationalen Tags des Ehrenamtes” das Engagement ehrenamtlich tätiger Mitarbeiter:innen gewürdigt. Für SPORTUNION-Präsident Peter McDonald ist ehrenamtliche Tätigkeit “mehr als eine Aufgabe – es ist eine Haltung und ist das Rückgrat unserer Gesellschaft. Ohne ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wäre der Sport, wie wir ihn lieben, undenkbar.”