Leitfaden mit FAQ und allen Details zum Energiekostenausgleich ist online

Die Details zum im Jänner vorgestellten Energiekostenausgleich für Sportstättenbetreiber:innen sind geklärt und Vereine können ab Freitag Anträge einreichen. Wir haben einen detaillierten Leitfaden für antragsberechtigte Vereine ausgearbeitet. 

Für das Jahr 2022 werden den Betreiber:innen von gemeinnützigen Sportstätten 40 Prozent der Mehrkosten für Strom, Gas und Co. ersetzt, für 2023 sind es 70 Prozent. Das im Jänner von Sportminister Werner Kogler und Finanzminister Magnus Brunner und den Sportlandesräten präsentierte Paket ist mit 15 Millionen Euro dotiert und wird in der Regel Sportvereinen, Dach- und Fachverbänden, zugutekommen. Mittlerweile sind die Details geklärt, die erste von drei Antragsphasen startet am Freitag.

Bis zu 50.000 Euro pro Phase

Die Gesamthöhe der zu beantragenden Förderung der einzelnen Sportstättenbetreiber:in muss pro Phase zumindest 600 Euro betragen, nach oben hin ist sie mit 50.000 Euro pro Phase begrenzt. Um es den Vereinen möglichst einfach zu machen, zu ihrem Geld zu kommen, hat die SPORTUNION einen detaillierten Leitfaden entwickelt. Ihr findet ihn über den Button oben.

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REMINDER: PRAE-Meldepflicht bis 28. Februar 2025

Die pauschale Reiseaufwandsentschädigung bietet gemeinnützigen Sportvereinen die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 120€ täglich bzw. 720€ pro Person monatlich an Sportler:innen, Schiedsrichter:innen und Sportbereuter:innen steuer- und sozialversicherungsfrei auszubezahlen. Beträge für das Jahr 2024 müssen bis 28. Februar 2025 im Rahmen der PRAE-Meldepflicht an das Finanzamt übermittelt werden.

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