Leitfaden zum Energiekostenzuschuss für Vereine mit unternehmerischer Tätigkeit

Die Sport Austria hat in Kooperation mit dem österreichischen Tennisverband einen von der  Steuerberatungskanzlei „TPA“ aufbereiteten Leitfaden zum Energiekostenzuschuss der Bundesregierung für Unternehmen bereitgestellt. In diesem „Förderprogramm“ sind auch gemeinnützige Vereine mit unternehmerischer Tätigkeit antragsberechtigt.

Die Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss war von 7. bis 21. November 2022 möglich. Angemeldete Verbände und Vereine mit unternehmerischer Tätigkeit haben mittlerweile eine Absendebestätigung und Informationen über den Zeitraum für die formale Antragseinreichung erhalten. Da die Fördermittel beschränkt sind und das „first come – first served“-Prinzip gilt, empfiehlt die Sport Austria wir die Einreichung zeitnahe vorzunehmen. Der übermittelte Leitfaden soll dabei unterstützen.

Hier der Leitfaden zum Download: Energiekostenzuschuss-Antrag für Vereine mit unternehmerischer Tätigkeit

Für weitere Infos verweisen wir auch auf den TPA-Webcast zu diesem Förderprogramm – abrufbar mit allen weiteren Infos via TPA-Homepage und auch YouTube. Der Beitrag ist unten im Artikel eingebettet. Sobald es Energiekostenzuschussprogramme gibt, die auch für Vereine ohne “unternehmerischer Tätigkeit” relevant sind, informieren wir euch natürlich.

Webcast mit Steuerberater Günther Stenico

Das könnte dich auch interessieren...

Online-Workshop: Mach deine Sportstätte klimafit!

Wie startet man den Weg hin zu einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Sportanlage, in der sich alle wohlfühlen können? Der Online-Workshop: Wie wird meine Sportstätte klimafit? Erste Schritte im Sportverein richtet sich an Vereinsfunktionäre, die sich für nachhaltige Lösungen und Energieeffizienz in Sportstätten interessieren und praktische Maßnahmen für Klimaschutz und Kostensenkung umsetzen möchten.

REMINDER: PRAE-Meldepflicht bis 28. Februar 2025

Die pauschale Reiseaufwandsentschädigung bietet gemeinnützigen Sportvereinen die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 120€ täglich bzw. 720€ pro Person monatlich an Sportler:innen, Schiedsrichter:innen und Sportbereuter:innen steuer- und sozialversicherungsfrei auszubezahlen. Beträge für das Jahr 2024 müssen bis 28. Februar 2025 im Rahmen der PRAE-Meldepflicht an das Finanzamt übermittelt werden.

“Tag des Ehrenamts”: Ehrenamt – unverzichtbares Rückgrat unserer Gesellschaft

Am 05. Dezember 2024 wird im Rahmen des “Internationalen Tags des Ehrenamtes” das Engagement ehrenamtlich tätiger Mitarbeiter:innen gewürdigt. Für SPORTUNION-Präsident Peter McDonald ist ehrenamtliche Tätigkeit “mehr als eine Aufgabe – es ist eine Haltung und ist das Rückgrat unserer Gesellschaft. Ohne ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wäre der Sport, wie wir ihn lieben, undenkbar.”