14. ÖBS Kongress 2020

Die Qualitätskriterien des Fit Sport Austria Qualitätssiegels sehen regelmäßige Fortbildungen innerhalb von 4 Jahren für alle zertifizierten ÜbungsleiterInnen vor. Deshalb ist es den Sport-Dachverbänden ASKÖ, ASVÖ und SPORTUNION stets wichtig Fortbildungen anzubieten. Von 16.-18. Oktober kannst du beim mittlerweile 14. Österreichischen Bewegungs- und Sportkongress in Saalfelden am Steinernen Meer aus 96 Top-Arbeitskreisen wählen und dir diese Fortbildung für deine Qualitätssiegel-Zertifizierung anrechnen lassen!

Lass dir diese Top-Chance für nur € 89 inkl. Verpflegung und tollem Hauptvortrag nicht entgehen und melde dich exklusiv als QS-ÜL ab 15. Juni an – wir sehen uns in Saalfelden!

Der Kongress wendet sich an:

1. Verein:ÜbungsleiterInnen mit Fit Sport Austria-Qualitätssiegel, ÜbungsleiterInnen & LehrwartInnen/InstruktorInnen
2. Kindergarten: SchülerInnen & AusbildnerInnen der Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik, KleinkindpädagogInnen
3. Schule: StudentInnen & AusbildnerInnen an Pädagogischen Hochschulen & Universitäten, PädagogInnen

96 praxisorientierte Arbeitskreise, ein Top-Hauptreferent sowie jede Menge neue Inputs und viele neue Ideen für eine freudvolle Gestaltung Ihrer Sportpraxis. Der Kongress bietet ein breites Spektrum an Themen für die sportfachliche und bewegungspädagogische Betreuung im Verein, im Kindergarten und in der Schule. 

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Wie startet man den Weg hin zu einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Sportanlage, in der sich alle wohlfühlen können? Der Online-Workshop: Wie wird meine Sportstätte klimafit? Erste Schritte im Sportverein richtet sich an Vereinsfunktionäre, die sich für nachhaltige Lösungen und Energieeffizienz in Sportstätten interessieren und praktische Maßnahmen für Klimaschutz und Kostensenkung umsetzen möchten.

REMINDER: PRAE-Meldepflicht bis 28. Februar 2025

Die pauschale Reiseaufwandsentschädigung bietet gemeinnützigen Sportvereinen die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 120€ täglich bzw. 720€ pro Person monatlich an Sportler:innen, Schiedsrichter:innen und Sportbereuter:innen steuer- und sozialversicherungsfrei auszubezahlen. Beträge für das Jahr 2024 müssen bis 28. Februar 2025 im Rahmen der PRAE-Meldepflicht an das Finanzamt übermittelt werden.

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