In Zeiten von Corona ist die Durchführung von Bewegungsangeboten und Sportveranstaltungen eine Herausforderung für Vereinsfunktionäre. Entsprechend der derzeit geltenden Verordnung der Bundesregierung (Stand 23.10.2020) muss bei Veranstaltungen – mit über sechs Personen in geschlossenen Räumen und – mit über 12 Personen im Freien ab 1. November 2020 ein Präventionskonzept ausgearbeitet und umgesetzt werden. Außerdem sind