Sei mit deinem Verein beim Monat des Schulsports 2022 dabei!

In Zeiten der Pandemie ist die Bewegung der Schülerinnen und Schüler nachweislich zu kurz gekommen! Daher unterstützt das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung im Juni 2022 – dem Monat des Schulsports – zusätzliche sportliche Aktivitäten.

Das Ziel des Monats des Schulsports ist die Einbindung von Angeboten des organisierten Sports bzw. lokaler Sportvereine sowie Aktivitäten, die die Schwimmkompetenz von Schülerinnen und Schülern fördern, dafür können Klassen und Schulen einen Teil der Organisationskosten refundiert bekommen.

Rahmenbedingungen für die Abwicklung der Unterstützungsleistungen für den Monat des Schulsports

Zeitraum der Initiative für alle drei Unterstützungsleistungen

Es werden Aktivitäten zwischen 30.5.2022 und dem Ende des Unterrichtsjahres 2021/22 gefördert.

Für die Klasse

Mit einem einmaligen maximalen Förderbetrag von bis zu € 500,- pro Klasse werden Schulklassen unterstützt, die einen Sportverein einladen oder einen „Schnuppertag“ an einer externen Sportstätte durchführen.

Förderbare Leistungen sind Kosten für Trainer/innen, Eintritte der Schüler/innen, Leihmaterial, Mieten und Fahrten der Schüler/innen. Rechnungslegung seitens Vereins/Sportstätte unter Auflistung der Kostenstellen möglich.

Für die Schule

Mit einem einmaligen maximalen Förderbetrag von bis zu € 1.500, – pro Schule werden Schulen unterstützt, die einen Schulwettkampf (im Idealfall unter Einbindung eines lokalen Sportvereins) oder ein Schulsportfest organisieren, an dem die Mehrzahl der Schüler/innen der jeweiligen Schulart (z. B. der Sekundarstufe I ODER der Sekundarstufe II an der Schule) teilnehmen.

Förderbare Leistungen sind Kosten für Trainer/innen, Eintritte der Schüler/innen, Leihmaterial, benötigtes Material für den Schulwettkampf, Mieten und Fahrten von Schüler/innen. Rechnungslegung seitens Vereins/Sportstätte unter Auflistung der Kostenstellen möglich.

Unterstützungsleistungen für die Schwimmkampagne

Mit einem einmaligen maximalen Förderbetrag von bis zu € 500,- pro Klasse, werden Klassen unterstützt, die mit Schüler/innen im Rahmen des Unterrichts oder im Rahmen einer Schulveranstaltung einen Schwimmunterricht durchführen UND als Unterstützung eine zusätzliche Person mit der Mindestqualifikation eines Helferscheines sowie Praxiserfahrung einbinden.

Förderbare Leistungen sind Kosten für Trainer/innen, Eintritte der Schüler/innen, die Ablegung eines Schwimmabzeichens und Fahrten von Schüler/innen. Rechnungslegung seitens Vereins/Sportstätte unter Auflistung der Kostenstellen möglich.

Förderzeitraum

Der Förderzeitraum, in dem die angesprochenen Aktivitäten stattfinden müssen, ist zwischen 30. Mai 2022 und dem jeweiligen Ende des Unterrichtsjahres 2021/22. Der Zeitraum für die Beantragung von Förderungen auf www.monatdesschulsports.at ist von 30.05.2022 bis 29.07.2022.

Jede Klasse kann nur eine Förderung in Höhe von 500€ im Rahmen des Monat des Schulsports erhalten.

Antragsberechtigt

Antragsberechtigt sind ausnahmslos Schulen mit gesetzlich geregelter Schulartbezeichnung nach dem SchOG, dem land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulgesetz und dem Forstgesetz sowie alle land- und fortwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen sowie Statutschulen.
Rechnungslegung seitens Vereins/Sportstätte unter Auflistung der Kostenstellen möglich.

Sportvereine können den antragsberechtigten Schulen Angebote unterbreiten, sind aber selbst nicht zur Antragsstellung berechtigt.

Vom Bildungsministerium empfohlene bevorzugte Partner der Initiative

Als Partner der Schulen sollen insbesondere folgende Organisationen von diesen ausgewählt werden: Sportvereine der Arbeitsgemeinschaft für Sport und Körperkultur in Österreich (ASKÖ), des Allgemeinen Sportverband Österreichs (ASVÖ), der SPORTUNION, Sportfachverbände, Wasserrettung, Jugendrotkreuz, Samariterbund, Verband der österreichischen Schwimmschulen (VOESSL), Österreichischer Schwimmverband, selbständige Schwimmlehrer/innen, Sportlehrer/innen sowie qualifizierte Personen der Universitätssportinstitute.

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