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Corona-Verordnung-Update: Verkehrsbeschränkung statt Absonderung

Die mit 1.8. in Kraft getretene Novelle der COVID-Bundesverordnung bringt v.a. folgende Auswirkungen auf den Sport mit sich: Personen, die positiv getestet wurden, dürfen ihre Wohnung/ihr Haus verlassen Laut den rechtlichen Begründungen des Verordnungsgebers gilt für sie jedoch in der Regel durchgängig FFP2-Makenpflicht auf Outdoor- und Indoor-Sportstätten Sportstättenbetreiber können strengere Regelungen treffen (Hausordnung) Die aktuelle

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