Servicebereich für Vereine
In unserem Service-Bereich findest du als Vereinsfunktionär:in oder Trainer:in wichtige Informationen.
News für Mitgliedsvereine
Starker Partner für unsere Vereine: Kempa / uhlsport neuer Ausrüster der SPORTUNION
Die SPORTUNION stellt die Weichen für die Zukunft im Teamsport und gewinnt mit Kempa und uhlsport einen starken Ausrüstungspartner. Vereine profitieren von hochwertiger Teamwear, Schuhen und Equipment sowie von exklusiven 40 % Rabatt, internationaler Expertise, Innovation und nachhaltiger Qualität.
Kooperation mit Transgourmet: 12 % Einkaufsrabatt für SPORTUNION-Vereine
Die SPORTUNION baut ihr Serviceangebot für Vereine weiter aus: Mit Transgourmet, Österreichs führendem Gastronomie-Großhändler, wurde eine starke Kooperation ins Leben gerufen, die SPORTUNION-Vereinen ab sofort handfeste Einkaufsvorteile und professionelle Unterstützung bietet.
REMINDER: PRAE-Meldepflicht bis 28. Februar 2026
Die pauschale Reiseaufwandsentschädigung bietet gemeinnützigen Sportvereinen die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 120€ täglich bzw. 720€ pro Person monatlich an Sportler:innen, Schiedsrichter:innen und Sportbereuter:innen steuer- und sozialversicherungsfrei auszubezahlen. Beträge für das Jahr 2024 müssen bis 28. Februar 2025 im Rahmen der PRAE-Meldepflicht an das Finanzamt übermittelt werden.
Starker Partner für unsere Vereine: Kempa / uhlsport neuer Ausrüster der SPORTUNION
Die SPORTUNION stellt die Weichen für die Zukunft im Teamsport und gewinnt mit Kempa und uhlsport einen starken Ausrüstungspartner. Vereine profitieren von hochwertiger Teamwear, Schuhen und Equipment sowie von exklusiven 40 % Rabatt, internationaler Expertise, Innovation und nachhaltiger Qualität.
Kooperation mit Transgourmet: 12 % Einkaufsrabatt für SPORTUNION-Vereine
Die SPORTUNION baut ihr Serviceangebot für Vereine weiter aus: Mit Transgourmet, Österreichs führendem Gastronomie-Großhändler, wurde eine starke Kooperation ins Leben gerufen, die SPORTUNION-Vereinen ab sofort handfeste Einkaufsvorteile und professionelle Unterstützung bietet.
REMINDER: PRAE-Meldepflicht bis 28. Februar 2026
Die pauschale Reiseaufwandsentschädigung bietet gemeinnützigen Sportvereinen die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 120€ täglich bzw. 720€ pro Person monatlich an Sportler:innen, Schiedsrichter:innen und Sportbereuter:innen steuer- und sozialversicherungsfrei auszubezahlen. Beträge für das Jahr 2024 müssen bis 28. Februar 2025 im Rahmen der PRAE-Meldepflicht an das Finanzamt übermittelt werden.
Energieeffiziente Sportstätten: Förderung endet 2025! Jetzt Antrag stellen!
Das Förderprogramm „Energieeffiziente Sportstätten“ wird nicht fortgeführt und läuft mit 31. Dezember 2025 aus. Das bedeutet: Vereine müssen die KPC-Förderung „Energieeffiziente Sportstätten“ noch bis Ende des Jahres beantragen, wenn sie im nächsten Jahr Projekte umsetzen wollen. Infos über die wichtigsten Fristen, Hinweise und alternativen Fördermöglichkeiten hier!
Starker Partner für unsere Vereine: Kempa / uhlsport neuer Ausrüster der SPORTUNION
Die SPORTUNION stellt die Weichen für die Zukunft im Teamsport und gewinnt mit Kempa und uhlsport einen starken Ausrüstungspartner. Vereine profitieren von hochwertiger Teamwear, Schuhen und Equipment sowie von exklusiven 40 % Rabatt, internationaler Expertise, Innovation und nachhaltiger Qualität.
Kooperation mit Transgourmet: 12 % Einkaufsrabatt für SPORTUNION-Vereine
Die SPORTUNION baut ihr Serviceangebot für Vereine weiter aus: Mit Transgourmet, Österreichs führendem Gastronomie-Großhändler, wurde eine starke Kooperation ins Leben gerufen, die SPORTUNION-Vereinen ab sofort handfeste Einkaufsvorteile und professionelle Unterstützung bietet.
REMINDER: PRAE-Meldepflicht bis 28. Februar 2026
Die pauschale Reiseaufwandsentschädigung bietet gemeinnützigen Sportvereinen die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 120€ täglich bzw. 720€ pro Person monatlich an Sportler:innen, Schiedsrichter:innen und Sportbereuter:innen steuer- und sozialversicherungsfrei auszubezahlen. Beträge für das Jahr 2024 müssen bis 28. Februar 2025 im Rahmen der PRAE-Meldepflicht an das Finanzamt übermittelt werden.
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