Das Sportministerium und das Regionalministerium haben am 02. Juli 2020 die Verordnung für den 700 Millionen Euro Non-Profit-Organisationen-Fonds (NPO) präsentiert. Eine Antragstellung ist über die zentrale Plattform www.npo-fonds.at möglich, abgewickelt wird die Antragstellung über die aws Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft.

Angesichts der erneut schwierigen pandemischen Situation hat die Bundesregierung den NPO-Unterstützungsfonds wiedereingesetzt. Zusätzliche 125 Mio. Euro werden zudem zur Verfügung gestellt. Sobald neue Informationen zur Verfügung stehen, werden sie auf dieser Seite zu lesen sein.

WAS wird gefördert?

Ziel der Förderung ist es, durch COVID-19 entstandene Einnahmenausfälle bei den nach Gesetz förderbaren Organisationen (z.B. NPO´s) durch Zuschüsse zu förderbaren Kosten zu mildern.

WIE HOCH ist der Zuschuss?

Der Zuschuss ist die Summe aus förderbaren Kosten und Struktursicherungsbeitrag.

ANTRAGSTELLUNG

  • online einzureichen unter www.npo-fonds.at (Antrag auf Papier oder per e-mail wird nicht akzeptiert)
  • Anträge für das 4. Quartal 2021 sind voraussichtlich ab Februar 2022 möglich.
  • Wie kann sich ein Verein auf die Antragstellung vorbereiten?:
    • Einnahmen-/Ausgabenrechnung vorbereiten.
    • Förderbare Kostenpositionen zusammenstellen
    • Gültigen amtlichen Lichtbild-Ausweis (Reisepass, Führerschein, Personalausweis) der im Antrag genannten vertretungsbefugten Person vorbereiten
    • Darauf achten, dass die Unterschrift im Lichtbild-Ausweis mit der Unterschrift auf dem Antragsformular übereinstimmt.
    • Wo nötig, Unterschrift und Stempel der Steuerberatung oder Wirtschaftsprüfung einholen.
    • Den Antrag vollständig ausfüllen.

Ausnahme Profisportvereine:

Die Abwicklung der Förderungsanträge von Profivereinen im Sport wird anders behandelt und erfolgt über die Bundessportförderungs-GmbH (eigene Richtlinien).

Alle Informationen sind online abrufbar unter:

KONTROLLE

Seitens der aws und der Bundessportförder-GmbH werden Stichprobenkontrollen durchgeführt. Auch das BMF hat Kontrollrechte.
Bei falschen Angaben, einer Verhinderung von Kontrollmaßnahmen oder nicht fristgerechten Vorlage von Unterlagen kommt es zu einer Rückzahlung der Förderung.

HILFESTELLUNG durch die SPORTUNION

Obwohl der Antrag direkt über das aws und die elektronische Plattform www.npo-fonds.at abgewickelt wird, steht die SPORTUNION OÖ ihren Vereinen selbstverständlich beratend zur Seite. Darüber hinaus bieten wir in Zusammenarbeit mit unserem Partner PZP Steuerberatung GmbH Unterstützung bei der Antragstellung an.

Weitere Informationen: