PRAE Ausnahmeregelung beschlossen

Die Ausnahmesituation rund um COVID-19 hat betreffend die Verwendung der Pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) einige Fragen aufgeworfen. Da für Heimtrainings bzw. angeleitete Trainings via Videokonferenz kein Reiseaufwand entsteht bzw. entstand, dürfte die PRAE nicht sozial- und steuerfrei zur Auszahlung gebracht werden. Durch intensive Bemühungen des Sports konnte nun eine Ausnahmeregelung für die Anwendung der PRAE erwirkt werden, welche gestern im Nationalrat beschlossen wurde.

Gemäß dieser darf, wenn aufgrund der COVID-19 Krise Sportstätten gesperrt sind bzw. waren und alle anderen Voraussetzungen (Ausübung in nebenberuflicher Tätigkeit, Einhaltung der Tageshöchstgrenze von € 60.- etc.) für den Bezug erfüllt sind, auch ohne das Vorliegen einer Reisetätigkeit (z.B. Training zu Hause, Training in Form einer Videokonferenz) vom Verein/Verband steuer- und sozialversicherungsfrei eine PRAE ausgezahlt werden kann. Zeitraum der Anwendbarkeit: 16.3.2020 (Beginn Schließung der Sportstätten) bis 31.12.2020. Diese Ausnahmeregelung gilt rückwirkend mit 16.3. für die Zeiträume im Jahr 2020, in welchen die Sportstätten gesperrt sind. Die „Einsatztage“ sind entsprechend zu dokumentieren, auch wenn die „Einsatztage“ zu Haus erbracht wurden.


Die entsprechenden Formulare und Richtlinien zur PRAE finden sie auf https://sportunion.at/ooe/download-bereich/.

Die entsprechenden gesetzlichen Sonderregelungen finden Sie auf www.parlament.gv.at

Das könnte dich auch interessieren...

Vorzeigeprojekt “Tägliche Bewegungseinheit”: Finanzierung nicht auf dem Rücken der Sportvereine!

Die „Tägliche Bewegungseinheit“ gilt als internationales Erfolgsprojekt – aufgebaut und getragen von den drei österreichischen Sport-Dachverbänden ASKÖ, ASVÖ und SPORTUNION. Umso unverständlicher ist es, dass das Projekt nun durch geplante Kürzungen gefährdet wird. Die Präsidenten der Dachverbände schlagen Alarm: Der Ausbau des Projekts darf nicht auf dem Rücken der Sportvereine stattfinden.

Das Sportministerium vergibt zum dritten Mal Ehrenamtspreise für Vereins-Funktionärinnen und -Funktionäre

Vor zwei Jahren hat das Sportministerium heuer gemeinsam mit dem organisierten Sport den Ehrenamtspreis ins Leben gerufen, um das unverzichtbare Ehrenamt im Sport zu würdigen und engagierte Sportfunktionärinnen und -funktionäre auszuzeichnen. Und auch heuer wird der Ehrenamtspreis für Sportfunktionärinnen und Sportfunktionäre wieder ausgeschrieben.